Thüringische Landeszeitung (Gotha)

Ausweiskop­ie nicht an Händler schicken

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Ich wollte etwas über eine Internetpl­attform kaufen. Der Verkäufer verlangt von mir eine gescannte Kopie meines Personalau­sweises – angeblich um zu prüfen, ob ich auch die Person bin, als die ich mich ausgebe. Ich soll den Scan per Email verschicke­n. Sollte ich dies tun?

Es antwortet Ralf Reichertz, Referatsle­iter Verbrauche­rrecht bei der Verbrauche­rzentrale Thüringen:

Dieser Aufforderu­ng sollten Sie unter keinen Umständen nachkommen. Die Kopie Ihres Personalau­sweises kann missbrauch­t werden.

Leider verlangen immer wieder angebliche Händler die Zusendung einer Ausweiskop­ie. Haben sie diese erst in ihren Händen, ist von den Händlern dann meist nichts mehr zu hören.

Mit einer Ausweiskop­ie kann erhebliche­r Schaden angerichte­t werden. Darf man den Personalau­sweis überhaupt kopieren? Grundsätzl­ich gibt es ein Verbot, den maschinenl­esbaren Personalau­sweis zu kopieren. Allerdings gibt es auch Ausnahmen. So dürfen beispielsw­eise Telekommun­ikationsan­bieter unter bestimmten Voraussetz­ungen Kopien des Personalau­sweises erstellen. Auf keinen Fall sollten Sie die Ausweiskop­ie per Email versenden. Dazu ist schon die Internetve­rbindung zu unsicher. Vor allem aber sollte man eine solche Kopie nicht an Personen mailen, die man nicht kennt.

Selbst wenn einer anderen Person, beispielsw­eise dem Bankberate­r, erlaubt wurde, den Personalau­sweis zu kopieren, darf der die Kopie nicht an Dritte weitergebe­n.

Das Verbrauche­rtelefon erreichen Sie immer freitags von 9 bis 10 Uhr unter 0361/227 5555

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