Thüringische Landeszeitung (Gotha)
Ausweiskopie nicht an Händler schicken
Ich wollte etwas über eine Internetplattform kaufen. Der Verkäufer verlangt von mir eine gescannte Kopie meines Personalausweises – angeblich um zu prüfen, ob ich auch die Person bin, als die ich mich ausgebe. Ich soll den Scan per Email verschicken. Sollte ich dies tun?
Es antwortet Ralf Reichertz, Referatsleiter Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Thüringen:
Dieser Aufforderung sollten Sie unter keinen Umständen nachkommen. Die Kopie Ihres Personalausweises kann missbraucht werden.
Leider verlangen immer wieder angebliche Händler die Zusendung einer Ausweiskopie. Haben sie diese erst in ihren Händen, ist von den Händlern dann meist nichts mehr zu hören.
Mit einer Ausweiskopie kann erheblicher Schaden angerichtet werden. Darf man den Personalausweis überhaupt kopieren? Grundsätzlich gibt es ein Verbot, den maschinenlesbaren Personalausweis zu kopieren. Allerdings gibt es auch Ausnahmen. So dürfen beispielsweise Telekommunikationsanbieter unter bestimmten Voraussetzungen Kopien des Personalausweises erstellen. Auf keinen Fall sollten Sie die Ausweiskopie per Email versenden. Dazu ist schon die Internetverbindung zu unsicher. Vor allem aber sollte man eine solche Kopie nicht an Personen mailen, die man nicht kennt.
Selbst wenn einer anderen Person, beispielsweise dem Bankberater, erlaubt wurde, den Personalausweis zu kopieren, darf der die Kopie nicht an Dritte weitergeben.
Das Verbrauchertelefon erreichen Sie immer freitags von 9 bis 10 Uhr unter 0361/227 5555