Thüringische Landeszeitung (Gotha)
Vorstrafen durch das halbe Strafgesetzbuch
Gerichtsbericht Ein wegen Freiheitsberaubung Angeklagter ist seit 25 Jahren Stammgast im Gericht
Gera.
Im Fall einer Freiheitsberaubung in Pößneck hat die dritte Strafkammer des Landgerichtes Gera die lange Liste von Vorstrafen des Angeklagten in den Prozess eingeführt. Im aktuellen Fall soll der 40Jährige einen 20-Jährigen zehn Tage in seiner Wohnung eingesperrt und misshandelt haben.
Bereits im Alter von 14 Jahren war der Angeklagte das erste Mal durch ein Körperverletzungsdelikt aufgefallen, was ihm eine Ermahnung und Arbeitsstunden einbrachte. 1996 musste er wegen eines Diebstahls im besonders schweren Fall für eine Woche in Jugendarrest.
1997 schon folgte eine zweijährige, zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafe wegen versuchter räuberischer Erpressung. Mehrfach in der Liste von 24 Eintragungen tauchen Verurteilungen wegen Fahrens ohne Führerschein auf – das erste Mal mit 16 Jahren. Aber auch wegen uneidlicher Falschaussage, Strafvereitelung, Beleidigung oder Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ist der Angeklagte vorbestraft.
Die ersten Drogendelikte ahndet das Amtsgericht Rudolstadt im Jahr 2005. In 15 Fällen hatte er mit Drogen
gehandelt und mehrfach gegen das Waffengesetz verstoßen. Das Gericht verhängte vier Jahre Jugendstrafe. Weitere Urteile wegen Drogenhandels folgten. Das Amtsgericht Zwickau verurteilte ihn auch wegen der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln zu drei Jahren und drei Monaten Haft.
Das Landgericht Gera sprach bereits zwei Haftstrafen wegen Freiheitsberaubung in Kombination mit gefährlicher Körperverletzung mit einer Gesamtdauer von vier Jahren und zehn Monaten aus und wies den Angeklagten in die Entziehungsanstalt ein. Die Feststellungen des Gerichts ähneln stark den aktuell angeklagten Taten: Mehrfach hatte der Angeklagte andere Menschen in seiner Wohnung eingesperrt. Einen Mann schlug er dabei mit Fäusten. Er versuchte, 2000 Euro von seinem Opfer zu erlangen und drohte mit dem Tod von dessen Kind. Später setzte er ein Fleischermesser an der Kehle an oder hielt ihm eine KalaschnikowAttrappe in den Mund.
Im aktuellen Fall variierten die Angaben des Opfers im Zeitverlauf stark. Die Strafkammer unter Vorsitz von Christina Lichius setzt weitere Verhandlungstermine an.