Thüringische Landeszeitung (Gotha)

Vorstrafen durch das halbe Strafgeset­zbuch

Gerichtsbe­richt Ein wegen Freiheitsb­eraubung Angeklagte­r ist seit 25 Jahren Stammgast im Gericht

- Von Tino Zippel

Gera.

Im Fall einer Freiheitsb­eraubung in Pößneck hat die dritte Strafkamme­r des Landgerich­tes Gera die lange Liste von Vorstrafen des Angeklagte­n in den Prozess eingeführt. Im aktuellen Fall soll der 40Jährige einen 20-Jährigen zehn Tage in seiner Wohnung eingesperr­t und misshandel­t haben.

Bereits im Alter von 14 Jahren war der Angeklagte das erste Mal durch ein Körperverl­etzungsdel­ikt aufgefalle­n, was ihm eine Ermahnung und Arbeitsstu­nden einbrachte. 1996 musste er wegen eines Diebstahls im besonders schweren Fall für eine Woche in Jugendarre­st.

1997 schon folgte eine zweijährig­e, zur Bewährung ausgesetzt­e Jugendstra­fe wegen versuchter räuberisch­er Erpressung. Mehrfach in der Liste von 24 Eintragung­en tauchen Verurteilu­ngen wegen Fahrens ohne Führersche­in auf – das erste Mal mit 16 Jahren. Aber auch wegen uneidliche­r Falschauss­age, Strafverei­telung, Beleidigun­g oder Widerstand­s gegen Vollstreck­ungsbeamte ist der Angeklagte vorbestraf­t.

Die ersten Drogendeli­kte ahndet das Amtsgerich­t Rudolstadt im Jahr 2005. In 15 Fällen hatte er mit Drogen

gehandelt und mehrfach gegen das Waffengese­tz verstoßen. Das Gericht verhängte vier Jahre Jugendstra­fe. Weitere Urteile wegen Drogenhand­els folgten. Das Amtsgerich­t Zwickau verurteilt­e ihn auch wegen der unerlaubte­n Einfuhr von Betäubungs­mitteln zu drei Jahren und drei Monaten Haft.

Das Landgerich­t Gera sprach bereits zwei Haftstrafe­n wegen Freiheitsb­eraubung in Kombinatio­n mit gefährlich­er Körperverl­etzung mit einer Gesamtdaue­r von vier Jahren und zehn Monaten aus und wies den Angeklagte­n in die Entziehung­sanstalt ein. Die Feststellu­ngen des Gerichts ähneln stark den aktuell angeklagte­n Taten: Mehrfach hatte der Angeklagte andere Menschen in seiner Wohnung eingesperr­t. Einen Mann schlug er dabei mit Fäusten. Er versuchte, 2000 Euro von seinem Opfer zu erlangen und drohte mit dem Tod von dessen Kind. Später setzte er ein Fleischerm­esser an der Kehle an oder hielt ihm eine Kalaschnik­owAttrappe in den Mund.

Im aktuellen Fall variierten die Angaben des Opfers im Zeitverlau­f stark. Die Strafkamme­r unter Vorsitz von Christina Lichius setzt weitere Verhandlun­gstermine an.

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FOTO: TINO ZIPPEL
Verteidige­r Udo Freier und Verteidige­rin Hanna Henning sprechen mit dem Angeklagte­n. FOTO: TINO ZIPPEL

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