Thüringische Landeszeitung (Gotha)
Weiterbildungen 2020 in Thüringen vor allem in Sozial- und Gesundheitsberufen
Erfurt/Halle.
In Thüringen haben während der Corona-Pandemie etwas weniger Beschäftigte über die Arbeitsagenturen eine berufliche Weiterbildung begonnen als zuvor. Im vergangenen Jahr nahmen insgesamt 846 Mitarbeiter eine Qualifizierungsmaßnahme auf, 2019 waren es mit 979 Menschen noch 133 mehr gewesen, wie die in Halle ansässige Regionaldirektion SachsenAnhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit mitteilte.
Die meisten Beschäftigten, die
2020 eine geförderte berufliche Weiterbildung begonnen haben, kamen in Thüringen aus dem Bereich der Altenpflege (149). Insgesamt
101 Beschäftigte entschieden sich dazu, eine Weiterbildung im Bereich Sozialwesen zu absolvieren.
70 erlangten mindestens eine Qualifikation im Gesundheitswesen.
Insgesamt sei der Anteil der Beschäftigten, die im Freistaat an einer von der Bundesagentur für Arbeit geförderten beruflichen Weiterbildung teilnehmen, vergleichsweise gering. „Da ist noch Luft nach oben“, sagte der Geschäftsführer der Regionaldirektion, Markus Behrens.
Bedarf an gut ausgebildeten Mitarbeitern wächst
Im vergangenen Jahr gab es den Angaben zufolge Stand Juni mehr als 784.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Thüringen. Viele Unternehmen hätten während der Corona-Krise, teilweise verbunden mit Betriebsschließungen, nur von Monat zu Monat oder von Woche zu Woche planen können. Dies sei verständlich, sagte Behrens. Die Pandemie wirke aber auch wie ein Katalysator für den Strukturwandel in der Wirtschaft und die Digitalisierung. Entsprechend wachse der Bedarf an gut ausgebildeten Mitarbeitern. Es sei zudem wichtig, die Fortbildungen der Mitarbeiter nicht außer Acht zu lassen.
„Wer in die Weiterbildung seiner Beschäftigten investiert, der investiert zugleich in die Zukunft des Unternehmens“, sagte der Arbeitsmarktexperte. Er verwies zugleich auf die demografische Entwicklung im Land. Laut Prognosen werden in den nächsten Jahren mehr Menschen in den Ruhestand gehen als Junge auf den Arbeitsmarkt kommen. Arbeitgeber sollten daher aktiver werden und die Chancen der Qualifizierung nutzen. „Das geht auch, wenn die Mitarbeiter in Kurzarbeit
sind“, erklärte Behrens. Der Gesetzgeber habe Erleichterungen eingeführt.
Zusätzlich zum Kurzarbeitergeld und den Sozialversicherungsbeiträgen können seit dem 1. Januar dieses Jahres auch die Lehrgangskosten bei beruflicher Weiterbildung während der Kurzarbeit erstattet werden. Ansprechpartner sei der Arbeitgeberservice der Arbeitsagenturen, hieß es.