Thüringische Landeszeitung (Gotha)

Mann wollte Tochter vom Balkon werfen

Untersuchu­ng zur Schuldfähi­gkeit

- Von Tino Zippel

Gera.

In einem Fall des versuchten Totschlags in Gera hat die Staatsanwa­ltschaft ein Gutachten zur Schuldfähi­gkeit des 30-jährigen Mannes in Auftrag gegeben. Das sagte der Sprecher der Staatsanwa­ltschaft Gera, Oberstaats­anwalt Thomas Riebel, unserer Zeitung.

Der Beschuldig­te sitzt seit zwei Wochen in Hohenleube­n in Untersuchu­ngshaft. Ermittelt wird gegen ihn wegen versuchten Totschlags sowie einer gefährlich­en Körperverl­etzung zum Nachteil einer 29-jährigen Frau sowie deren siebenjähr­igen Tochter. Zum Geschehen, das sich am Nachmittag des 26. Mai in Gera-Langenberg zugetragen hat, hält sich Riebel bedeckt.

Beschuldig­ter war nach

Flucht festgenomm­en worden

Nach Informatio­nen unserer Zeitung war der Tatverlauf deutlich dramatisch­er, als die Polizei bislang berichtet hatte. Demnach handelt es sich bei dem Beschuldig­ten um den Lebensgefä­hrten der Frau und Vater des Mädchens. Er soll den Ermittlung­en zufolge mit der Frau in Streit geraten und sie verletzt haben. Im Anschluss soll er mit seiner Tochter auf den Balkon im dritten Obergescho­ss gegangen sein, das Kind angehoben und gedroht haben, das Mädchen über die Brüstung zu werfen. Das konnte die Mutter jedoch verhindern.

Laut Polizei war der Mann im Anschluss mit dem Mädchen geflüchtet, während er die Mutter in der Wohnung eingeschlo­ssen hatte. Hinzugeruf­ene Polizeibea­mte entdeckten den Flüchtigen bei der Fahndung samt der Tochter und nahmen ihn fest. Das Amtsgerich­t Gera erließ einen Haftbefehl. Für die 29-jährige Frau und das körperlich unversehrt­e Kind riefen die Einsatzkrä­fte einen Rettungswa­gen zur medizinisc­hen Versorgung.

Falls der Mann aufgrund einer psychische­n Erkrankung im Zustand der Schuldunfä­higkeit gehandelt haben sollte, droht ihm statt einer Anklage in einem Strafproze­ss ein Sicherungs­verfahren. Darin entscheide­t das Landgerich­t Gera, ob er zeitlich unbefriste­t in einer forensisch­en Psychiatri­e untergebra­cht wird.

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