Thüringische Landeszeitung (Gotha)
Letzte Chance für vierfache Mutter
27-Jährige wird wegen Hehlerei und Betrug zu Bewährungsstrafe verurteilt. Sie verkaufte Feuerwehrausrüstung, die ihr Mann geklaut hatte
Letzte Chance für eine junge Mutter aus Ostthüringen: Die Frau kommt mit einer Bewährungsstrafe davon. Hehlerei in sechs Fällen und gewerbsmäßiger Betrug in vier Fällen wirft ihr die Staatsanwaltschaft vor – die Frau gesteht.
„Ich brauchte Geld“, sagt sie vor dem Amtsgericht Gera. In der Verhandlung geht es auch um gestohlene Feuerwehrausrüstung, die sie im Internet verkauft hat. Ihr Mann hatte die Helme und Uniformen entwendet, als er bei der Feuerwehr Paderborn ein Praktikum absolvierte. Für den Diebstahl wurde er bereits zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Richter Siegfried
Christ, der nun mit seinen beiden Schöffen das Urteil über die Taten der Frau spricht, macht angesichts der milden Strafe für deren Mann deutlich, dass er dies für „in unseren Augen relativ moderat“hält, was die Richter in Paderborn da ausgeurteilt haben.
Gestohlen hatte der Mann mehrere Feuerwehrhelme und Einsatzuniformen. Den Verkauf übernahm die Frau, die die Gegenstände verschickte und auch das Geld einkassierte. Richter Christ: „Selbst dabei wurden Leute über den Tisch gezogen.“Denn angeboten waren die gestohlenen Sachen als neu. Ihr Anwalt Sven Artopee erklärt für seine Mandantin, dass dieser klar gewesen sei, dass die Dinge nicht rechtmäßig erworben wurden. Sie habe dann geholfen, „das Zeug wieder loszuwerden“.
Leere Verpackungen verschickt
Die sechs Fälle der Hehlerei sind allerdings nicht die einzigen Taten, die die Staatsanwaltschaft der 27Jährigen an diesem Tag zur Last legt. Sie soll Dinge im Internet angeboten und nur die Verpackungen versendet haben. Dabei geht es um zwei hochwertige Telefone, einen Gaming-PC und einen Fernseher.
Auch damit hat die Frau, die von Hartz IV lebt, Erfahrung. In ihrem Vorstrafenregister finden sich insgesamt vier Eintragungen – alle wegen ähnlicher Delikte.
Was der Angeklagten am Ende zugute kommt? Sie gesteht sowohl die Hehlerei mit der Feuerwehrausrüstung als auch den Betrug in insgesamt vier Fällen.
Für eine neuerliche Geldstrafe, wie bei den vier bereits rechtskräftigen Urteilen, reicht es allerdings nicht mehr. Ein Jahr und zwei Monate auf Bewährung urteilt das Gericht. Drei Jahre beträgt die Bewährungszeit. 60 Stunden gemeinnützige Arbeit kommen dazu und es werden mehrere tausend Euro sogenannter „Wertersatz“eingezogen – um die Schäden zu begleichen.
Richter Christ macht der Frau sehr deutlich, dass diese Bewährungsstrafe ihre letzte Chance ist, nicht ins Gefängnis zu müssen. „Sie müssen künftig haargenau agieren“, sagt er und schiebt die Frage nach: „Glauben Sie denn, dass Sie das abgestellt bekommen?“Was er meint, ist klar: Die Angeklagte soll keinerlei Geschäfte dieser Art mehr angehen, denn die Gefahr, dass die Bewährung widerrufen wird, steht immer im Raum.
Die Beschuldigte zeigt sich einsichtig und gibt an, dass sie ihre Lektion gelernt hat. Zumal: In zwei Fällen hat sie bereits den entstandenen Schaden wiedergutgemacht.
Und, das ist eine gewisse Ironie der Geschichte, sie wurde auch selbst Opfer. Ein Handy und ein Tablet, das sie in den vergangenen Tagen gekauft hat, seien ihr nicht zugeschickt worden, erzählt sie im Gerichtssaal.