Thüringische Landeszeitung (Gotha)

Letzte Chance für vierfache Mutter

27-Jährige wird wegen Hehlerei und Betrug zu Bewährungs­strafe verurteilt. Sie verkaufte Feuerwehra­usrüstung, die ihr Mann geklaut hatte

- Von Fabian Klaus

Letzte Chance für eine junge Mutter aus Ostthüring­en: Die Frau kommt mit einer Bewährungs­strafe davon. Hehlerei in sechs Fällen und gewerbsmäß­iger Betrug in vier Fällen wirft ihr die Staatsanwa­ltschaft vor – die Frau gesteht.

„Ich brauchte Geld“, sagt sie vor dem Amtsgerich­t Gera. In der Verhandlun­g geht es auch um gestohlene Feuerwehra­usrüstung, die sie im Internet verkauft hat. Ihr Mann hatte die Helme und Uniformen entwendet, als er bei der Feuerwehr Paderborn ein Praktikum absolviert­e. Für den Diebstahl wurde er bereits zu einer sechsmonat­igen Bewährungs­strafe verurteilt. Richter Siegfried

Christ, der nun mit seinen beiden Schöffen das Urteil über die Taten der Frau spricht, macht angesichts der milden Strafe für deren Mann deutlich, dass er dies für „in unseren Augen relativ moderat“hält, was die Richter in Paderborn da ausgeurtei­lt haben.

Gestohlen hatte der Mann mehrere Feuerwehrh­elme und Einsatzuni­formen. Den Verkauf übernahm die Frau, die die Gegenständ­e verschickt­e und auch das Geld einkassier­te. Richter Christ: „Selbst dabei wurden Leute über den Tisch gezogen.“Denn angeboten waren die gestohlene­n Sachen als neu. Ihr Anwalt Sven Artopee erklärt für seine Mandantin, dass dieser klar gewesen sei, dass die Dinge nicht rechtmäßig erworben wurden. Sie habe dann geholfen, „das Zeug wieder loszuwerde­n“.

Leere Verpackung­en verschickt

Die sechs Fälle der Hehlerei sind allerdings nicht die einzigen Taten, die die Staatsanwa­ltschaft der 27Jährigen an diesem Tag zur Last legt. Sie soll Dinge im Internet angeboten und nur die Verpackung­en versendet haben. Dabei geht es um zwei hochwertig­e Telefone, einen Gaming-PC und einen Fernseher.

Auch damit hat die Frau, die von Hartz IV lebt, Erfahrung. In ihrem Vorstrafen­register finden sich insgesamt vier Eintragung­en – alle wegen ähnlicher Delikte.

Was der Angeklagte­n am Ende zugute kommt? Sie gesteht sowohl die Hehlerei mit der Feuerwehra­usrüstung als auch den Betrug in insgesamt vier Fällen.

Für eine neuerliche Geldstrafe, wie bei den vier bereits rechtskräf­tigen Urteilen, reicht es allerdings nicht mehr. Ein Jahr und zwei Monate auf Bewährung urteilt das Gericht. Drei Jahre beträgt die Bewährungs­zeit. 60 Stunden gemeinnütz­ige Arbeit kommen dazu und es werden mehrere tausend Euro sogenannte­r „Wertersatz“eingezogen – um die Schäden zu begleichen.

Richter Christ macht der Frau sehr deutlich, dass diese Bewährungs­strafe ihre letzte Chance ist, nicht ins Gefängnis zu müssen. „Sie müssen künftig haargenau agieren“, sagt er und schiebt die Frage nach: „Glauben Sie denn, dass Sie das abgestellt bekommen?“Was er meint, ist klar: Die Angeklagte soll keinerlei Geschäfte dieser Art mehr angehen, denn die Gefahr, dass die Bewährung widerrufen wird, steht immer im Raum.

Die Beschuldig­te zeigt sich einsichtig und gibt an, dass sie ihre Lektion gelernt hat. Zumal: In zwei Fällen hat sie bereits den entstanden­en Schaden wiedergutg­emacht.

Und, das ist eine gewisse Ironie der Geschichte, sie wurde auch selbst Opfer. Ein Handy und ein Tablet, das sie in den vergangene­n Tagen gekauft hat, seien ihr nicht zugeschick­t worden, erzählt sie im Gerichtssa­al.

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FOTO: FABIAN KLAUS Die Angeklagte ist bereits einschlägi­g vorbestraf­t.

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