Thüringische Landeszeitung (Gotha)
Kein pauschaler Verdacht
Ist das der Aufruf zur systematischen Gängelung Thüringer Polizeibeamter und Tarifbeschäftigter? Die Belehrung durch den Polizei-Vizepräsidenten über die Pflicht zur Verfassungstreue könnte auf den ersten Blick so verstanden werden. Immerhin: Dass Polizeibeamte in Thüringen aus politischen Motiven heraus belehrt werden, das hat es so wohl noch nicht gegeben.
Jetzt geht es hier allerdings um einen Sonderfall. Denn die AfD, gerade die in Thüringen, ist alles andere als eine normale Partei. Gerade in Thüringen mit dem extrem rechten Frontmann Björn Höcke als Landes- und Fraktionschef sowie Initiator des wahrscheinlich nur offiziell aufgelösten völkischen „Flügel“erscheint ein genaues Hinschauen besonders wichtig. Der Verfassungsschutz hat den Landesverband nach langem Ringen als Beobachtungsobjekt eingestuft, als erwiesen extremistische Bestrebung. Auch das hat Gründe.
Können Polizisten nun gleichzeitig Mitglied in der AfD sein und auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen? Können sie den Eid, den sie auf die Verfassung geschworen haben, halten? Das sind vor dem Hintergrund der extrem rechten AfD zwingend zu stellende Fragen. Dass die Gewerkschaften GdP und DPolG mit dieser Belehrung relativ entspannt umgehen zeigt auch, dass es sie nicht überraschte.
Was nicht einsetzen darf: Polizeibeamte dürfen nicht systematisch überprüft und überwacht werden. Dieser Verantwortung müssen sich die handelnden Personen bewusst sein. Ein Polizist, der AfD-Mitglied ist, verstößt nicht automatisch gegen seinen Eid. Pauschale Verdächtigungen darf es nicht geben.