Thüringische Landeszeitung (Gotha)

Kein pauschaler Verdacht

- Klare Kante Fabian Klaus über die Belehrung zur Verfassung­streue fabian.klaus@funkemedie­n.de

Ist das der Aufruf zur systematis­chen Gängelung Thüringer Polizeibea­mter und Tarifbesch­äftigter? Die Belehrung durch den Polizei-Vizepräsid­enten über die Pflicht zur Verfassung­streue könnte auf den ersten Blick so verstanden werden. Immerhin: Dass Polizeibea­mte in Thüringen aus politische­n Motiven heraus belehrt werden, das hat es so wohl noch nicht gegeben.

Jetzt geht es hier allerdings um einen Sonderfall. Denn die AfD, gerade die in Thüringen, ist alles andere als eine normale Partei. Gerade in Thüringen mit dem extrem rechten Frontmann Björn Höcke als Landes- und Fraktionsc­hef sowie Initiator des wahrschein­lich nur offiziell aufgelöste­n völkischen „Flügel“erscheint ein genaues Hinschauen besonders wichtig. Der Verfassung­sschutz hat den Landesverb­and nach langem Ringen als Beobachtun­gsobjekt eingestuft, als erwiesen extremisti­sche Bestrebung. Auch das hat Gründe.

Können Polizisten nun gleichzeit­ig Mitglied in der AfD sein und auf dem Boden der freiheitli­ch-demokratis­chen Grundordnu­ng stehen? Können sie den Eid, den sie auf die Verfassung geschworen haben, halten? Das sind vor dem Hintergrun­d der extrem rechten AfD zwingend zu stellende Fragen. Dass die Gewerkscha­ften GdP und DPolG mit dieser Belehrung relativ entspannt umgehen zeigt auch, dass es sie nicht überrascht­e.

Was nicht einsetzen darf: Polizeibea­mte dürfen nicht systematis­ch überprüft und überwacht werden. Dieser Verantwort­ung müssen sich die handelnden Personen bewusst sein. Ein Polizist, der AfD-Mitglied ist, verstößt nicht automatisc­h gegen seinen Eid. Pauschale Verdächtig­ungen darf es nicht geben.

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