Thüringische Landeszeitung (Gotha)
Testpflicht wird gelockert
Erleichterungen in Krankenhäusern und Heimen. Corona-Quarantäne halbiert
Ab Sonntag wird die Testpflicht für Besucher von Thüringer Krankenhäusern und Pflegeheimen leicht gelockert. Es gilt nur noch die 3G-Regel: Geimpfte und genesene Personen müssen keinen negativen Testnachweis mehr vorweisen. Aktuell galt das nur für Menschen mit Auffrischungsimpfung.
Mit der neuen Landesverordnung, die ab 1. Mai in Kraft tritt, wird auch wie angekündigt die Quarantänezeit für Corona-Infizierte von bisher zehn auf fünf Tage halbiert, wenn sie für mindestens zwei Tage symptomfrei sind. Für Kontaktpersonen wird die Absonderung nur noch „dringend empfohlen“, eine Pflicht besteht nicht mehr.
Der sogenannte Basisschutz wird in Thüringen nochmals verlängert. Damit muss weiterhin im Gesundheitsund Pflegebereich ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Dasselbe gilt für den öffentlichen Nahverkehr. Hinzu kommen die Testpflichten für Mitarbeiter in Krankenhäusern und Pflegeheimen – auch beim Ende einer verkürzten Quarantäne.
Nach Einschätzung von Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) hat sich die Lage an den Krankenhäusern im Land entspannt. „Dies ist zunächst einmal erfreulich und sehr wichtig für die Beschäftigten im Gesundheitswesen“, sagte sie dieser Zeitung. Dennoch sei die
Pandemie noch nicht beendet, es sei mit neuen Virusvarianten und Infektionswellen zu rechnen.
Werner kündigte an, dass es auch über den Sommer „ein Basisangebot an Impfstellen“geben werde. Gleichzeitig forderte sie die Bundesregierung auf, Vorbereitungen für den Herbst zu treffen. „Mit all der gesammelten Erfahrung muss klar sein, wie man im Fall der Fälle reagiert – und dies bitte bundeseinheitlich“, sagte sie.
In Thüringen lagen am Freitag 36 Covid-19-Patienten auf den Intensivstationen. Auf dem Höhepunkten der Pandemie war die Belegung sieben Mal höher. Auch die Zahl der Corona-Patienten insgesamt sank zuletzt deutlich.