Thüringische Landeszeitung (Gotha)
Vizepräsident für oberstes Gericht
Rot-Rot-Grün und CDU ändern Gesetz
Thüringens Verfassungsgerichtshof soll erstmals einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin bekommen. Das sieht der gemeinsame Entwurf von Linke, SPD und Grünen sowie der CDU vor. Er oder sie soll wie der Präsident die Voraussetzungen als Berufsrichter erfüllen.
Bislang sieht das Gesetz lediglich eine Stellvertreter-Regelung vor. Sie besagt, dass im Falle der Verhinderung das dienstälteste ständige berufsrichterliche Mitglied des Verfassungsgerichtshofs die Befugnisse des Präsidenten wahrnimmt.
Präsident und Vizepräsident sollen (wie auch bereits der Stellvertreter) einen Zuschlag von zehn Prozent auf ihre Entschädigung bekommen: Die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs sind zwar ehrenamtlich tätig. Sie erhalten aber für jeden Tag, an dem sie an einer Sitzung oder Beratung teilnehmen, eine Aufwandsentschädigung von einem Zwanzigstel des monatlichen Grundgehalts der Besoldungsgruppe B 9 (11.733 Euro).
Offiziell wird die Änderung damit begründet, dass es auch in anderen Bundesländern Vizepräsidenten gebe. Klar ist aber auch, dass nachdem sich die oppositionelle CDU mit ihrem Kandidaten Klaus-Dieter von der Weiden nach monatelangem Streit endlich durchsetzen konnte, die Linke-Fraktion als mit Abstand stärkste Kraft in Landtag und Regierung auch eine prestigeträchtige Position besetzen will. Ob das funktioniert, bleibt abzuwarten. Denn der neue Vize müsste auch vom Landtag mit Zweidrittel-Mehrheit gewählt werden.
Die Gesetzesänderung wird in der nächsten Woche erstmals beraten und könnte frühestens im Juni verabschiedet werden. Am kommenden Donnerstag soll nun zunächst Bundesverwaltungsrichter von der Weiden als Präsident gewählt werden. Die Wahl soll morgens stattfinden. Damit könnte der frisch gewählte Präsident anschließend seine Kollegen aus den Landesgerichten und vom Bundesverfassungsgericht zur Präsidentenkonferenz in Weimar begrüßen.