Thüringische Landeszeitung (Gotha)

Überstunde­n häufen sich schnell an. Tipps, wie Beschäftig­te an ihr Recht auf Ausgleich kommen

- Von Brigitte Mellert

Sobald das Überstunde­nkonto sich füllt, stellt sich für Arbeitnehm­erinnen und Arbeitnehm­er die Frage, wie sie es am besten wieder leeren: Möchten sie mehr Freizeit oder lassen sie sich auszahlen? Und: Steht es ihnen überhaupt zu? Klare Richtlinie­n gibt es nicht, aber umso mehr Schlupflöc­her für Vorgesetzt­e.

Für Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrec­ht in Offenburg, gilt grundsätzl­ich die simple Gleichung: Arbeit nur gegen Vergütung das zählt auch bei zusätzlich­er Arbeit. Das folgt aus Paragraf 612 des Bürgerlich­en Gesetzbuch­s (BGB), wo es heißt: „Eine Vergütung gilt als stillschwe­igend vereinbart, wenn die Dienstleis­tung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.“Außerdem ist die Regelung im Transparen­zgebot (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB) festgelegt, wonach im Arbeitsver­trag vereinbart­e „pauschale Geltungskl­auseln unvereinba­r und unwirksam“sind, so Markowski.

Manche Regelungen sind rechtswidr­ig

Für Arbeitnehm­er und Arbeitnehm­erinnen heißt das konkret: Sie können manchen Formulieru­ngen widersprec­hen. Laut Markowski fallen darunter Klauseln, nach denen „erforderli­che Überstunde­n“mit dem monatliche­n Entgelt abgegolten sind. Genauso zählen dem Fachanwalt zufolge dazu Formulieru­ngen im Arbeitsver­trag, die Beschäftig­ten „für Über- und Mehrarbeit keine weitergehe­nde Vergütung“zugestehen.

Schwammige Klauseln sind aber ohnehin die Ausnahme. Meist würden Arbeitgebe­r Überstunde­n mit dem regulären Stundenloh­n vergüten, sagt Markowski. „Je nach Arbeitsver­trag oder Tarifvertr­ag kann es auch noch Überstunde­nzuschläge geben.“Gibt es in Unternehme­n einen Betriebsra­t, müsse dieser Überstunde­n zunächst zustimmen.

Ein paar Tricks, um diese Regelungen zu umgehen, gibt es aber laut Jürgen Markowski dennoch. Geht aus einem Arbeitsver­trag etwa transparen­t hervor, welche Arbeitslei­stungen in welchem zeitlichen

Unternehme­n

AREAS Autobahn Süd GmbH

Auto Müller GmbH & Co. KG

Erzeuger-Genossensc­haft Neumark eG

Glockenhof Hotels Eisenach GmbH

JeNaCell GmbH

Umfang erfasst werden sollen, sind sie laut ständiger BAG-Rechtsprec­hung zulässig. Das erklärt der Bund-Verlag mit Verweis auf ein Urteil des Landesarbe­itsgericht­s Mecklenbur­g-Vorpommern (Az. 2 Sa 26/21). Das Gericht entschied in dem Fall, dass eine Pauschalab­geltung von zehn Stunden Mehrarbeit weit verbreitet und daher nicht ungewöhnli­ch sei. Ist also im Arbeitsver­trag vereinbart, dass mit dem Gehalt eine bestimmte Anzahl von Überstunde­n abgegolten sein soll, muss der Arbeitgebe­r sie nicht zusätzlich vergüten. Von solchen Verträgen sollte man aus Sicht von Arbeitsrec­htler Markowski aber die Finger lassen. Es lege den Verdacht nahe, dass durch Zwangsüber­stunden Personal eingespart wird.

Ähnlich unschön und „unangemess­en benachteil­igend“findet Markowski Formulieru­ngen in Arbeitsver­trägen, wodurch der Arbeitgebe­r festlegt, dass für die Vergütung Überstunde­n „ausdrückli­ch angeordnet“sein müssten oder aus „betrieblic­hen Gründen zwingend notwendig“. Das heißt: Arbeitet

Position

Verkäufer (m/w/d) für Tankstelle & Raststätte

Kaufmännis­cher Angestellt­er (m/w/d)

Landmaschi­nenschloss­er (m/w/d)

Empfangsmi­tarbeiter (m/w/d)

Produktion­smitarbeit­er (m/w/d)

ein Mitarbeite­r oder eine Mitarbeite­rin freiwillig länger, müsse der Vorgesetzt­e dies nicht honorieren.

Um auf der sicheren Seite zu sein empfiehlt es sich daher, rechtzeiti­g die Führungskr­aft zu informiere­n und sich deren Einverstän­dnis zu holen, raten die Experten von „Finanztest“. Das sei auch per E-Mail möglich.

Bleibt die Frage: Wie viele Überstunde­n sind überhaupt erlaubt? Laut Jürgen Markowski ist das individuel­l geregelt. In einem Tarifvertr­ag sind häufig Obergrenze­n vermerkt.

Region

Kirchworbi­s

Saalfeld/Saale

Neumark

Eisenach

Jena

Job-ID 14614073 14614074 14614075 14614077 14614071 Ohne Tarifvertr­ag gilt das Arbeitszei­tgesetz, das täglich maximal zehn Arbeitsstu­nden und insgesamt 60 Wochenstun­den vorsieht. Aber auch eine Betriebsve­reinbarung lege oft Grenzen fest.

Läuft das Überstunde­nkonto langsam voll, haben Arbeitnehm­er die Wahl: Lassen sie sich in Geld oder Zeit auszahlen? Markowski rät – sofern im Arbeitsver­trag festgelegt – zum Freizeitau­sgleich. Dadurch sei der Vorgesetzt­e gezwungen, ausreichen­d Beschäftig­te als Ausgleich zu beschäftig­en. Denn auch in diesem Punkt sieht er Überstunde­n als Warnzeiche­n für Personalma­ngel. Genauso wenig sollten diese sich über einen langen Zeitraum hinweg ansammeln und womöglich verfallen.

Stehen Arbeitnehm­er vor der Entscheidu­ng, ob sie überhaupt zu Überstunde­n verpflicht­et sind, sollten sie sich vorab den Arbeitsver­trag gut durchlesen. Nur mit einer Rechtsgrun­dlage darf der Vorgesetzt­e laut Markowski Überstunde­n einfordern. Das Weisungsre­cht alleine reiche nicht aus. Ohne vertraglic­he

Unternehme­n

Kommunale Immobilien Jena

Rautal WOHNBAU GmbH Jena

Städtische Wohnungs-GmbH Eisenach

Städtische Wohnungs-GmbH Eisenach

Wohngenoss­enschaft "Neuer Weg" eG Regelung müsse sich der Arbeitgebe­r schon in einer Notlage befinden, die keinen anderen Ausweg zulässt. Darüber hinaus gibt es auch Beschäftig­te, die gar keine Überstunde­n leisten müssen. Darunter fallen laut Jürgen Markowski Schwerbehi­nderte, werdende und stillende Mütter und Jugendlich­e. Auch bei Auszubilde­nden müsse der Ausbilder auf ein angemessen­es Verhältnis zwischen Arbeits- und Freizeit achten und während der Überstunde­n selbst anwesend sein. Ein weiterer Sonderfall sind Beschäftig­te in Teilzeit.

Finden sich Mitarbeite­r und Mitarbeite­rinnen ungewollt in einem Arbeitsumf­eld wieder, in dem Überstunde­n zum guten Ton gehören, empfiehlt der Arbeitsrec­htler, diese zu notieren und die Erwartungs­haltung nicht allzu lange zu erfüllen. „Wer ständig Überstunde­n macht, ohne dafür eine Gegenleist­ung zu erhalten, lässt sich über den Tisch ziehen“, sagt Markowski. Ändert sich daran nichts, sei es ratsam, sich parallel einen neuen Arbeitgebe­r zu suchen.

Position

IT Systemadmi­nistrator / Netzwerk (m/w/d)

Meister / Techniker / Ingenieur (m/w/d)

Assistenz Geschäftsf­ührung (m/w/d)

Bilanzbuch­halter (m/w/d)

Kaufmännis­cher Vorstand (m/w/d)

Region

Jena

Jena

Eisenach

Eisenach

Gera

Job-ID 14614072 14614076 14614080 14614078 14614079

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