Thüringische Landeszeitung (Gotha)

Seit 40 Jahren oben ohne im Schwimmbad

FKK- Bereich in Jena und Weimarer mit Tradition

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Die deutschlan­dweite Debatte darüber, ob Frauen ihre Brüste in Schwimmbäd­ern auch ohne Stoffbedec­kung zeigen dürfen, hat in Weimar für wenig Furore gesorgt. Denn im Schwanseeb­ad ist das Oben- ohneSchwim­men für alle seit Jahrzehnte­n gelebte Praxis. „ Für andere ist es ein Thema, für uns ist es einfach schon immer so gewesen“, sagt eine Sprecherin der zuständige­n Stadtwirts­chaft Weimar.„ In der DDR gab es eine frei zugänglich­e Wiesenfläc­he, wo die Damen sich oben ohne gesonnt haben. Wir haben das einfach übernommen“, erklärt Schwimmmei­ster Matthias Weber.

Im Jenaer Südbad hingegen gibt es einen eigenen Badebereic­h, der für FKK- Baden vorgesehen ist. Die Bereiche für bekleidete und unbekleide­te Wasserratt­en sind in dem Seebad zwar etwa durch Pflanzen separiert, einen 100- prozentige­n Sichtschut­z gibt es jedoch nicht. Hier sind also nicht nur Brüste zu sehen.„ Da bekleidete und nackte Badegäste in unserem Südbad bis heute gegenseiti­g keinen Anstoß aneinander nehmen, bieten wir das Baden weiterhin für beide Vorlieben an“, sagte eine Sprecherin der Stadtwerke Jena. Auch hier wurde das Nacktbaden aus der DDR- Zeit übernommen.

Seit dem 1. Mai dürfen alle Badegäste in der südnieders­ächsischen Stadt Göttingen am Wochenende ohne Oberkörper­bekleidung die Schwimmbäd­er besuchen. Auslöser war, dass eine Person, die sie sich selbst nicht als Frau identifizi­ert, wegen Oben- ohne- Badens aus einem Schwimmbad verwiesen wurde und Hausverbot erhielt.

In den Erfurter Bädern ist das oberkörper­freie Schwimmen für Frauen nicht erlaubt. „ Dafür gibt es bei uns einen einfachen Grund: Die Erfurterin­nen haben das bisher nicht gefordert oder die aktuelle Regelung uns gegenüber kritisiert“, erklärt eine Sprecherin der Stadtwerke Erfurt. Pläne bezüglich einer Änderung gebe es daher zur Zeit nicht.

Ebenso die Rückmeldun­g aus Gera. Die Stadt schickte auf Anfrage die Informatio­n mit: „ In der aktuell gültigen Haus- und Badeordnun­g für die städtisch betriebene­n Bäder ist geregelt, dass der Aufenthalt im Bad nur mit Badebeklei­dung erlaubt ist. Es gibt keinen gesonderte­n Passus, der das „ Oben- OhneSchwim­men“für Frauen erlaubt beziehungs­weise verbietet.“dpa

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