Thüringische Landeszeitung (Gotha)
Ärger um Maut- Rechnung
Muss ich eine drei Jahre alte Nachforderung aus Italien noch begleichen?
„ Im September 2019 fuhren wir durch Italien. Dabei benutzten wir für ein kurzes Stück eine Autobahn, haben aber leider die Mautpflicht übersehen. Da wir die kurze Strecke nicht nachweisen konnten, wurde uns der Betrag für die gesamte Strecke berechnet, fast 70 Euro. Wir waren nicht bereit, diesen Betrag zu bezahlen. Nun erhielten wir von der italienischen Nivi Spa die Zahlungsaufforderung über mittlerweile fast 100 Euro. Muss ich der Forderung jetzt noch nachkommen“, fragt ein Leser aus Apolda.
Dazu erklärt der ADAC: „ Bei der Firma Nivi Spa handelt es sich um ein Inkassounternehmen mit Sitz in Florenz. Dieses wird ordnungsgemäß von einigen italienischen Autobahngesellschaften beauftragt, unbezahlte Autobahngebühren bei den Fahrzeughaltern einzufordern.
Ist – aus welchen Gründen auch immer – bei der Einfahrt auf die Autobahn keine Mautkarte erhältlich, kann später bei der Zahlstation die zurückgelegte Strecke nicht nachgewiesen werden. Dann wird regelmäßig eine erhöhte Nachforderungsgebühr verlangt, unter Umständen in der Höhe des Mautbetrages, der für die längstmögliche Autobahnstrecke fällig ist. Hier ist es ratsam, den Sachverhalt gegenüber Nivi Spa zu erläutern und – wenn möglich – Nachweise vorzubringen, die belegen, dass tatsächlich nur ein bestimmter Autobahnabschnitt befahren wurde, etwa Rechnungen von Hotels oder Tankstellen. In diesen Fällen zeigen sich die Autobahngesellschaften meist kulanterweise bereit, auf die erhöhte Nachforderungsgebühr zu verzichten. Die Forderung nach der Maut verjährt erst nach zehn Jahren.
Sofern keine Gründe für einen Einspruch vorliegen, empfehlen wir die Mautnachforderung inklusive Gebühren innerhalb der gesetzten Frist zu bezahlen. Ansonsten können im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung höhere Kosten anfallen. Es gibt bereits deutsche Gerichtsurteile, mit denen Mautnachforderungen erfolgreich durchgesetzt werden konnten.“