Thüringische Landeszeitung (Gotha)
Revision gegen harte Urteile für Dealer eingelegt
Männer sollen Drogen im großen Stil verkauft haben
Bis Montag hatten vier der fünf Verurteilten im Prozess gegen eine Drogendealer-Bande Revision gegen ihre langjährigen Haftstrafen eingelegt. Gegen die Fortdauer der Untersuchungshaft seien bisher keine Beschwerden eingegangen, sagte ein Gerichtssprecher. Auch die Staatsanwaltschaft Gera habe Revision eingelegt. Die 4. Strafkammer am Landgericht Erfurt hatte vergangenen Dienstag vier der fünf Angeklagten unter anderem wegen bandenmäßigen Drogenhandels zu Haftstrafen zwischen 14 Jahren und zehneinhalb Jahren verurteilt. Ein fünfter Angeklagter soll sieben Jahre hinter Gitter. Ihm wird Drogenbesitz in nicht geringer Menge vorgeworfen. Zudem hatten die Richter das Einziehen von zu Unrecht erworbenem Vermögen verfügt.
Daten von verschlüsselten Chatprotokollen ausgewertet
Die Verurteilten sollen zwischen März 2020 und dem Tag der Polizeirazzia, im Mai 2021, Hunderte Kilogramm Meth-Amphetamin und Marihuana illegal, zumeist aus Holland, bezogen und danach in Thüringen veräußert zu haben. Grundlage der Anklage sind ausgelesene Daten von Chat-Protokollen der Krypto-Anbieter EncroChat (Frankreich) und Anom (FBI/ USA). Die Angeklagten sollen mit verschlüsselten Mobiltelefonen kommuniziert haben.
Die Verteidiger hatten unter anderem ein Verwertungsverbot dieser Chat-Protokolle gefordert, weil sich aus ihrer Sicht Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten nicht nachvollziehen lassen. Dagegen betonte das Gericht, dass die ausgewerteten Chatverläufe eindeutig jedem einzelnen zuzuordnen seien. Zudem sieht sich die Kammer durch Entscheidungen des Bundesgerichtshofs bestätigt.