Thüringische Landeszeitung (Gotha)
Haare verraten die Wahrheit
Der Begriff Droge bezeichnete ursprünglich einmal getrocknete Arzneipflanzen, deren Teile oder daraus bestehende Zubereitungen. Der Begriff hat seinen Ursprung im niederländischen Wort für trocken. Früher wurde sie zumeist als Heilmittel gebraucht. Heute findet sie in dieser Form lediglich noch bei den Urvölkern Verwendung, während in der modernen Welt unter Drogen vielmehr Wirkstoffe verstanden werden, die zu Sucht und Abhängigkeit führen.
Es sind sogenannte Rauschdrogen (meist illegal in Herstellung und Beschaffung), deren Besitz, Weitergabe und Einnahme strengen Regeln oder/und Verboten unterliegt. Der Gesetzgeber spricht von Betäubungsmitteln. Zu ihnen zählen unter anderem Haschisch, Kokain, Amphetamine, Heroin und LSD. Zudem tauchen immer wieder neue Varianten auf, darunter auch süchtig machende Arzneimittel. Arzte und Apotheken verabreichen diese deshalb nur unter Einhaltung strengster Vorschriften.
Um nachzuweisen, ob Drogen konsumiert wurden, etwa als Bestandteil einer gerichtlichen oder polizeilichen Auflage, bedarf es einer Laboranalyse der Haare, des Urins oder Blutes, ferner des Speichels oder der Nägel.
Eine länger zurückliegende Einnahme von Rauschmitteln lässt sich in ausreichend langem Haar nachweisen. Der Schwellenwert, der sogenannte Cut-off-Wert einer jeweiligen Droge gibt dabei Aufschluss. Bei fraglich positivem Ergebnis verschafft eine Wiederholung des Testes mithilfe einer anderen Labormethode Gewissheit.
Beim Urintest empfiehlt es sich, den Kreatininwert mitzubestimmen, um Manipulationen durch beispielsweise zu hohe Wasserzufuhr, auszuschließen.
Eine umfangreiche Anamnese, welche Art von Drogen in welcher Form und über welche Dauer eingenommen wurden, ist unerlässlich, wenngleich oft unzuverlässig, so dass stets ein Abgleich mit den tatsächliche gemessenen Werten vorgenommen werden sollte.