Thüringische Landeszeitung (Gotha)
Neue Ergebnisse in Theater-Affäre
Gutachter: Pflichtverletzungen rechtfertigen fristlose Kündigung Montavons nicht
Die frühere Werkleitung des Theaters Erfurt hat Juristen zufolge mehrere Pflichten verletzt. Dies ist ein Zwischenergebnis eines weiteren Untersuchungsberichts zur Affäre an dem Theater. Vertreter der mit der Expertise beauftragten Anwaltskanzlei stellten ihre vorläufigen Erkenntnisse nun vor.
So seien über mehrere Jahre viele Verträge ohne den Beschluss des Werkausschusses vergeben worden, sagte Rechtsanwalt Jörg Hübner. „Das stellt natürlich Pflichtverletzungen der Werkleitungen dar.“Diese genügten aber nicht, um die besonders hohen Anforderungen einer außerordentlichen fristlosen Kündigung zu rechtfertigen.
Zudem sei in mehreren Fällen das Mitbestimmungsrecht des Personalrats missachtet worden. Auch habe es die damalige Werkleitung versäumt, die Stadtverwaltung über die Missbrauchsvorwürfe zu informieren, so Hübner. Bei den übrigen Organen des Theater-Eigenbetriebs – also dem Oberbürgermeister, dem Stadtrat und dem Werkausschuss – seien bislang keine Pflichtverletzungen festgestellt worden. Die Untersuchungen liefen aber noch.
Die damalige Gleichstellungsbeauftragte der Stadt hatte die Vorwürfe sexuell motivierter Belästigungen und des Machtmissbrauchs am Theater 2023 öffentlich gemacht. Die Stadt gab daraufhin ein erstes Gutachten bei einer Berliner Anwaltskanzlei in Auftrag, die keine als Straftat verfolgbaren Verstöße fand. Dennoch wurde die aus Generalintendant Guy Montavon und Verwaltungsdirektorin Angela Klepp-Pallas bestehende damalige Werkleitung abberufen. Mit dem freigestellten Montavon soll ein Aufhebungsvertrag erarbeitet werden. Wann dies möglich werde, hänge auch davon ab, wann das Rechnungsprüfungsamt seine parallel laufenden Untersuchungen zum Theater abschließe, so Hübner. Montavons Vertrag als Generalintendant läuft bis 2027.