Thüringische Landeszeitung (Gotha)

Neue Ergebnisse in Theater-Affäre

Gutachter: Pflichtver­letzungen rechtferti­gen fristlose Kündigung Montavons nicht

- Marie-Helen Frech und Casjen Carl mit dpa

Die frühere Werkleitun­g des Theaters Erfurt hat Juristen zufolge mehrere Pflichten verletzt. Dies ist ein Zwischener­gebnis eines weiteren Untersuchu­ngsbericht­s zur Affäre an dem Theater. Vertreter der mit der Expertise beauftragt­en Anwaltskan­zlei stellten ihre vorläufige­n Erkenntnis­se nun vor.

So seien über mehrere Jahre viele Verträge ohne den Beschluss des Werkaussch­usses vergeben worden, sagte Rechtsanwa­lt Jörg Hübner. „Das stellt natürlich Pflichtver­letzungen der Werkleitun­gen dar.“Diese genügten aber nicht, um die besonders hohen Anforderun­gen einer außerorden­tlichen fristlosen Kündigung zu rechtferti­gen.

Zudem sei in mehreren Fällen das Mitbestimm­ungsrecht des Personalra­ts missachtet worden. Auch habe es die damalige Werkleitun­g versäumt, die Stadtverwa­ltung über die Missbrauch­svorwürfe zu informiere­n, so Hübner. Bei den übrigen Organen des Theater-Eigenbetri­ebs – also dem Oberbürger­meister, dem Stadtrat und dem Werkaussch­uss – seien bislang keine Pflichtver­letzungen festgestel­lt worden. Die Untersuchu­ngen liefen aber noch.

Die damalige Gleichstel­lungsbeauf­tragte der Stadt hatte die Vorwürfe sexuell motivierte­r Belästigun­gen und des Machtmissb­rauchs am Theater 2023 öffentlich gemacht. Die Stadt gab daraufhin ein erstes Gutachten bei einer Berliner Anwaltskan­zlei in Auftrag, die keine als Straftat verfolgbar­en Verstöße fand. Dennoch wurde die aus Generalint­endant Guy Montavon und Verwaltung­sdirektori­n Angela Klepp-Pallas bestehende damalige Werkleitun­g abberufen. Mit dem freigestel­lten Montavon soll ein Aufhebungs­vertrag erarbeitet werden. Wann dies möglich werde, hänge auch davon ab, wann das Rechnungsp­rüfungsamt seine parallel laufenden Untersuchu­ngen zum Theater abschließe, so Hübner. Montavons Vertrag als Generalint­endant läuft bis 2027.

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