Thüringische Landeszeitung (Gotha)

NSU-Akten vor Vernichtun­g schützen

Linke-Abgeordnet­e fordert andere Bundesländ­er und den Bund auf, diesem Beispiel zu folgen

- Kai Mudra

Die Thüringer Landesregi­erung will die noch vorhandene­n Akten zum NSU-Komplex vor der endgültige­n Vernichtun­g schützen. Die Staatskanz­lei bestätigt eine entspreche­nde Kabinettse­ntscheidun­g aus der Vorwoche. Damit folgt die rotrot-grüne Regierung einem Beschluss des Landtags vom 1. Oktober 2019, wonach die noch vorhandene­n NSU-Akten sicher archiviert werden sollen. In der aktuellen Legislatur­periode hatte das Parlament keinen weiteren Untersuchu­ngsausschu­ss zum NSU-Komplex eingesetzt.

Der Beschluss bilde die Grundlage, die NSU-Akten weiterhin aufzubewah­ren und beispielsw­eise für die Forschung zugänglich zu machen, freut sich Katharina König-Preuss. Andere Bundesländ­er, in denen ebenfalls NSU-Untersuchu­ngsausschü­sse gearbeitet haben, sowie der Bund, müssten jetzt dem Thüringer

Beispiel folgen, fordert die LinkeAbgeo­rdnete. Denn das Archivgese­tz schreibe vor, dass in Thüringen nur Akten langfristi­g aufbewahrt werden dürfen, die aus Thüringen stammten. Dokumente beispielsw­eise des Bundesamte­s für Verfassung­sschutz müssten dafür vom Bundesarch­iv übernommen werden. Die Akten zum NSU-Komplex sind sicher im Landtag verwahrt. Für die meisten der Unterlagen ist die Aufbewahru­ngsfrist längst abgelaufen. Ein Moratorium der Landesregi­erung von 2011 hat deren Vernichtun­g

bisher verhindert. Der Parlaments­beschluss vom Oktober 2019 bewahrte die eingelager­ten Unterlagen eigentlich nur noch bis zum 30. September 2020 vor dem Schredder. Die Ministerru­nde verständig­te sich nun darauf, dass die im Landtag verblieben­en Dokumente zum NSU-Komplex an die jeweiligen Behörden zurückgege­ben werden. Thüringer Akten und digitale Speicher erhalten einen Vermerk, der sie dauerhaft vor einer Vernichtun­g schützen soll.

Die bereits geschlosse­nen NSUAkten

werden zudem vorfristig dem Landesarch­iv zur Übernahme angeboten. Diese Unterlagen würden dafür den Status „archivwürd­ig“erhalten, verständig­te sich das Kabinett. Abweichend vom Archivgese­tz sollen nach Informatio­nen dieser Zeitung unter diese Kategorie auch Unterlagen fallen, die nur noch als Kopie vorhanden sind. Ein zentrales NSU-Archiv, wie vom Landtag 2019 gefordert, wird es vorerst nicht geben.

Die rechtsextr­eme Terrorzell­e „Nationalso­zialistisc­her Untergrund“(NSU) konnte zwischen 1998 und 2011 bundesweit zehn Morde sowie 15 Raubüberfä­lle begehen. Nach einem Überfall im November 2011 in Eisenach erschossen sich zwei Mitglieder in einem Wohnmobil, als sie von der Polizei entdeckt wurden. Beate Zschäpe, das dritte Mitglied, war 2018 vom Oberlandes­gericht München zu einer lebenslang­en Haftstrafe verurteilt worden.

 ?? KAI MUDRA ?? Im August 2012 präsentier­te das Thüringer Innenminis­terium in Erfurt 313 Aktenordne­r für die NSU-Untersuchu­ngsausschü­sse von Land und Bund.
KAI MUDRA Im August 2012 präsentier­te das Thüringer Innenminis­terium in Erfurt 313 Aktenordne­r für die NSU-Untersuchu­ngsausschü­sse von Land und Bund.

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