Thüringische Landeszeitung (Gotha)
Berggarten in Gotha wird 125 Jahre alt
Förderprogramm stellt eine Million Euro für Neugestaltung
Am 10. Mai 1874 eröffnete der Wirt Otto Bertuch auf dem Kranberg sein Restaurant „Berggarten“, das auch 125 Jahre später zu den beliebtesten Ausflugslokalen der Stadt Gotha und ihrer Gäste zählt. Damit war in direkter Nähe zur Stadt eine weitere Ausflugsattraktion entstanden, die ganz den Plänen des Stadtrates um Oberbürgermeister Otto Liebetrau entsprach „angenehme, lohnende und zugleich bequeme Ausflüge in der Nähe der Stadt“zu schaffen.
1873 hatte die Stadt Gotha für 2800 Taler das 4,12 Hektar große Gelände erworben, das 1794 von Ernst Friedrich Arnoldi angelegt wurde. Die einst unbewaldeten Anhöhen rund um Gotha wurden ab dem 19. Jahrhundert zu Gärten und Waldparzellen verwandelt.
Der 1872 gegründete Verschönerungsverein war der Stadtverwaltung ein wichtiger Partner bei der Gestaltung und Zugänglichkeit des Galberges und Seeberges. Der Ankauf des Berggartens war möglich, weil dieser schon am 7. Juni 1873 dem Verschönerungsverein in Obhut übergeben wurde.
Hunderte Bürger setzen sich für Bau ein
Die Promenadenwege baute der Verein. 1897 schuf die Stadt am Kranberg den sogenannten Stadtpark und die Obstplantage „In der Klinge“.
Die hohe Popularität, die dieser Höhenzug in Gotha genießt, kam erstmals 1828 zum Ausdruck, als sich hunderte Bürger für den Bau des Bürgerturmes in Erinnerung an den abgerissenen Arnolditurm einsetzten, der 1830 eröffnet werden konnte und heute ein wichtiges Ausflugsziel darstellt.
Die Stadt widmet sich im Jubiläumsjahr „125 Jahre Berggarten“besonders diesem Teil der Stadt Gotha, denn mithilfe der Bundesregierung wurde ein Förderprogramm erkämpft, das bis zu eine Million Euro für die ursprüngliche Gestaltung des Areals als Erholungszentrum bereitstellt.
Noch bis zum 30. Juni läuft die Bürgerbeteiligung zum Gartendenkmal „Stadtpark – Arnoldigarten“mit einer Online-Befragung. Am Freitag, 31. Mai, sollen in einem Bürgerdialog alle Fragen und Anregungen der Bürger und Bürgerinnen zur Neugestaltung des Gebiets aufgenommen werden.