Thüringische Landeszeitung (Gotha)
Gericht bestätigt Vereinsausschluss
Im Streit mit dem FC Rot-Weiß unterliegt der Chef des Fördervereins Fußballherz
Erfurt. Das Landgericht Erfurt hat die Klage von Jens Trölitzsch gegen den Ausschluss aus dem FC RotWeiß Erfurt zurückgewiesen. Ein entsprechendes Urteil erging am 3. Mai. Die Klage sei unbegründet und der Ausschluss wirksam erfolgt, heißt es in der Entscheidung des Gerichts. Hintergrund der juristischen Auseinandersetzung ist der Streit des Regionalligisten mit Trölitzsch und dessen Förderverein
Fußballherz. Ihm wurde mit Wirkung vom 24. Februar 2024 gerichtlich untersagt, den Namensbestandteil FC Rot-Weiß zu verwenden und im Namen des Clubs Gelder einzuwerben. Daraufhin ging Trölitzsch in Berufung. Der Fall liegt beim Oberlandesgericht Jena.
Im Zuge dieser Kontroverse hatte der FC Rot-Weiß den Vorsitzenden des Fördervereins im Januar 2023 aus dem Verein ausgeschlossen.
Der Club sah dessen Aktivitäten als vereinsschädigendes Verhalten an. „Der Kläger schadet daher dem beklagten Verein sowohl finanziell als auch in der Außendarstellung, da Spendenwillige regelmäßig davon ausgehen, dass an einen Förderverein gespendete Gelder zumindest ganz überwiegend dem Verein zugutekommen, als dessen Unterstützer sich der Förderverein, so auch bereits vom Namen her, geriert“, heißt es in der Urteilsbegründung des Gerichts. Trölitzsch war für eine Stellungnahme am Freitag nicht zu erreichen. Der FC Rot-Weiß betonte, das Urteil enthalte keine Entscheidung darüber, ob der Förderverein in der Pflicht stehe, die eingenommenen Spenden dem Club zur Verfügung zu stellen. Einen Anspruch auf einen Nachweis der ordnungsgemäßen Verwendung der Gelder habe nur der Spender.