Thüringische Landeszeitung (Gotha)

Gericht bestätigt Vereinsaus­schluss

Im Streit mit dem FC Rot-Weiß unterliegt der Chef des Fördervere­ins Fußballher­z

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Erfurt. Das Landgerich­t Erfurt hat die Klage von Jens Trölitzsch gegen den Ausschluss aus dem FC RotWeiß Erfurt zurückgewi­esen. Ein entspreche­ndes Urteil erging am 3. Mai. Die Klage sei unbegründe­t und der Ausschluss wirksam erfolgt, heißt es in der Entscheidu­ng des Gerichts. Hintergrun­d der juristisch­en Auseinande­rsetzung ist der Streit des Regionalli­gisten mit Trölitzsch und dessen Fördervere­in

Fußballher­z. Ihm wurde mit Wirkung vom 24. Februar 2024 gerichtlic­h untersagt, den Namensbest­andteil FC Rot-Weiß zu verwenden und im Namen des Clubs Gelder einzuwerbe­n. Daraufhin ging Trölitzsch in Berufung. Der Fall liegt beim Oberlandes­gericht Jena.

Im Zuge dieser Kontrovers­e hatte der FC Rot-Weiß den Vorsitzend­en des Fördervere­ins im Januar 2023 aus dem Verein ausgeschlo­ssen.

Der Club sah dessen Aktivitäte­n als vereinssch­ädigendes Verhalten an. „Der Kläger schadet daher dem beklagten Verein sowohl finanziell als auch in der Außendarst­ellung, da Spendenwil­lige regelmäßig davon ausgehen, dass an einen Fördervere­in gespendete Gelder zumindest ganz überwiegen­d dem Verein zugutekomm­en, als dessen Unterstütz­er sich der Fördervere­in, so auch bereits vom Namen her, geriert“, heißt es in der Urteilsbeg­ründung des Gerichts. Trölitzsch war für eine Stellungna­hme am Freitag nicht zu erreichen. Der FC Rot-Weiß betonte, das Urteil enthalte keine Entscheidu­ng darüber, ob der Fördervere­in in der Pflicht stehe, die eingenomme­nen Spenden dem Club zur Verfügung zu stellen. Einen Anspruch auf einen Nachweis der ordnungsge­mäßen Verwendung der Gelder habe nur der Spender.

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