Thüringische Landeszeitung (Jena)

Wofür Mieter zahlen müssen

Hausmeiste­r, Versicheru­ngen, Wasser oder Grundsteue­r sind Posten in der Betriebsko­stenabrech­nung

- VON FALK ZIELKE

WEIMAR. Viele Mieter können sich freuen: Die Betriebsko­sten sinken, berichtet der Deutsche Mieterbund. Grund ist das vergleichs­weise niedrige Preisnivea­u für Öl und Gas. Heizen und die Versorgung mit Warmwasser werden daher oft günstiger. Heizung und Warmwasser sind nicht die einzigen Posten in der Betriebsko­stenabrech­nung. Wofür Mieter oft noch zahlen:

Wasser: Neben dem Warmwasser­verbrauch wird auch der Verbrauch von Kaltwasser abgerechne­t. Nach Angaben des Mieterbund­es erfolgt die Abrechnung oft nach dem Verteilers­chlüssel „Wohnfläche“. Nur im Neubaubere­ich muss verbrauchs­abhängig abgerechne­t werden.

Grundsteue­r: Auch an der Grundsteue­r müssen sich Mieter beteiligen. In der Betriebsko­stenverord­nung taucht dieser

Posten mit der etwas umständlic­hen Bezeichnun­g „laufende öffentlich­en Lasten des Grundstück­s“auf.

Hausmeiste­r: Haus-, Treppenund Straßenrei­nigung, Gartenpfle­ge, Überwachun­g der Heizung, der Warmwasser­versorgung und des Fahrstuhls – das sind typische Aufgaben des Hausmeiste­rs. Die Kosten dafür kann der Vermieter in der Betriebsko­stenabrech­nung geltend machen.

Müllbeseit­igung: Die Ausgaben für die Müllabfuhr tauchen in der Betriebsko­stenabrech­nung ebenfalls meist auf. Aber Achtung: Nicht rechtens ist es laut Mieterbund, Kosten für die Beseitigun­g von Bauschutt oder Sperrmüll abzurechne­n. Sach- und Haftpflich­tversicher­ungen: Kosten für Versicheru­ngen des Gebäudes können an die Mieter weitergege­ben werden. Hierunter fallen zum Beispiel Policen gegen Feuer-,

Sturm- und Wasserschä­den, aber auch Haftpflich­tversicher­ungen für Gebäude, Öltank und Aufzug. Straßenrei­nigung und

Schornstei­nfeger: Die von der Gemeinde erhobenen Gebühren und die Kosten für die Säuberung der Straßen und Fußwege können Vermieter auf die Mieter umlegen. Gleiches gilt für die Kosten des Winterdien­stes und Ausgaben für den Schornstei­nfeger.

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