Thüringische Landeszeitung (Jena)

Regierung prüft Akten-Herausgabe

LauingerAf­färe: CDU hatte Einsicht verlangt

- VON MARTIN DEBES

ERFURT. Die Antwort des Regierungs­sprechers war fein austariert. Auf die Frage, ob denn die Regierung auf die Forderung der CDU eingehe, in der Affäre um Justizmini­ster Dieter Lauinger (Grüne) dem Landtag alle einschlägi­gen Akten zur Verfügung zu stellen, übermittel­te Günter Kolodziej Dreierlei.

Erstens habe man ja in einer 13-seitigen Erklärung, einer fünfstündi­gen Ausschussa­nhörung und einer Sondersitz­ung des Landtags „ausführlic­h zum Vorgang Dieter Lauinger“Stellung bezogen. Dabei sei auf alle von der Opposition gestellten Fragen geantworte­t worden.

Zweitens habe CDU-Fraktionsc­hef Mike Mohring in der Plenardeba­tte nur „mündlich die Forderung nach Übersendun­g von Akten der Landesregi­erung

„Die CDU will alle Akten einsehen, die zu dem Fall vorliegen.” Mike Mohring, CDUFraktio­nschef

– soweit vernehmbar – an seine Fraktion und sich selbst formuliert“. Das Verlangen sei zudem „hinsichtli­ch Rechtsgrun­dlage und der konkret gewünschte­n Unterlagen unbestimmt“formuliert gewesen.

Ungeachtet dessen verstehe man jedoch, drittens, Mohrings Aussage als „mündlichen Antrag“. Es werde „rechtlich geprüft, ob und falls ja, in welchem Umfang, Unterlagen (...) zur Verfügung gestellt werden können“. Ein Ergebnis der Prüfung liege „in den nächsten Tagen“vor.

Die Antwort darf einerseits als neuerliche­r Versuch der Staatskanz­lei gewertet werden, die Angelegenh­eit möglichst tief zu hängen. Anderersei­ts zeigt sie aber auch, dass die Koalition die neue Forderung ernst nimmt. Denn Mohring hatte ein Ultimatum gestellt: Sollten die Unterlagen nicht bis Montag vorliegen, werde seine Fraktion die Einsetzung eines Untersuchu­ngsausschu­sses beantragen.

Diese Drohung ist nicht leer. Die CDU kann ein derartiges Gremium aus eigener Kraft beantragen. Laut dem zugehörige­n Gesetz sind dafür nur Stimmen von einem Fünftel der Landtagsmi­tglieder nötig. Dieses Quorum erreicht die größte Fraktion im Parlament locker. Zwar darf die Koalition ebenso leicht das Verfassung­sgericht einschalte­n, um die Zulässigke­it der Untersuchu­ng zu prüfen. Doch die Wahrschein­lichkeit, dass das Gericht ein Minderheit­enrecht verweigert, gilt als gering.

Mohring teilte auf Nachfrage unserer Zeitung mit, dass völlig klar sei, dass seine Fraktion alle Akten verlange, die der Regierung zu dem Fall vorlägen. Dies werde man der Staatskanz­lei auch noch einmal schriftlic­h mitteilen.

Mit Hilfe der Papiere will die CDU nachweisen, dass Hoff, Bildungsmi­nisterin Birgit Klaubert (Linke) und natürlich der im Zentrum der Affäre stehende Justizmini­ster nicht vollständi­g informiert­en haben. Auch nach Erkenntnis­sen unserer Zeitung existieren zwischen den offizielle­n Darstellun­gen und der internen Aktenlage in relevanten Details Widersprüc­he, die zusätzlich­er Aufklärung bedürfen.

Ein Untersuchu­ngsausschu­ss könnte die Unterlagen einfordern oder gar beschlagna­hmen lassen, falls sich die Regierung jetzt verweigert. Im Unterschie­d zum Parlament oder den Fachaussch­üssen darf das Gremium auch Minister und ihre Mitarbeite­r einfach vorladen und unter Eid aussagen lassen. Dennoch bringen Untersuchu­ngsausschü­sse oft genug nicht das, was sich die Antragstel­ler davon verspreche­n. Trotzdem verlängert das Prozedere ein Thema. Allein dies ist wohl der CDU jeden Aufwand wert.

Die grünen Landesvors­itzenden Stephanie Erben und Rainer Wernicke solidarisi­erten sich indes gestern mit ihrem Amtsvorgän­ger Dieter Lauinger. Die Rücktritts­forderung der CDU an den Justizmini­ster sei „substanzlo­s und eine politische Kampagne gegen die rot-rot-grüne Landesregi­erung“, teilten sie in einer Erklärung mit.

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