Thüringische Landeszeitung (Jena)
Regierung prüft Akten-Herausgabe
LauingerAffäre: CDU hatte Einsicht verlangt
ERFURT. Die Antwort des Regierungssprechers war fein austariert. Auf die Frage, ob denn die Regierung auf die Forderung der CDU eingehe, in der Affäre um Justizminister Dieter Lauinger (Grüne) dem Landtag alle einschlägigen Akten zur Verfügung zu stellen, übermittelte Günter Kolodziej Dreierlei.
Erstens habe man ja in einer 13-seitigen Erklärung, einer fünfstündigen Ausschussanhörung und einer Sondersitzung des Landtags „ausführlich zum Vorgang Dieter Lauinger“Stellung bezogen. Dabei sei auf alle von der Opposition gestellten Fragen geantwortet worden.
Zweitens habe CDU-Fraktionschef Mike Mohring in der Plenardebatte nur „mündlich die Forderung nach Übersendung von Akten der Landesregierung
„Die CDU will alle Akten einsehen, die zu dem Fall vorliegen.” Mike Mohring, CDUFraktionschef
– soweit vernehmbar – an seine Fraktion und sich selbst formuliert“. Das Verlangen sei zudem „hinsichtlich Rechtsgrundlage und der konkret gewünschten Unterlagen unbestimmt“formuliert gewesen.
Ungeachtet dessen verstehe man jedoch, drittens, Mohrings Aussage als „mündlichen Antrag“. Es werde „rechtlich geprüft, ob und falls ja, in welchem Umfang, Unterlagen (...) zur Verfügung gestellt werden können“. Ein Ergebnis der Prüfung liege „in den nächsten Tagen“vor.
Die Antwort darf einerseits als neuerlicher Versuch der Staatskanzlei gewertet werden, die Angelegenheit möglichst tief zu hängen. Andererseits zeigt sie aber auch, dass die Koalition die neue Forderung ernst nimmt. Denn Mohring hatte ein Ultimatum gestellt: Sollten die Unterlagen nicht bis Montag vorliegen, werde seine Fraktion die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses beantragen.
Diese Drohung ist nicht leer. Die CDU kann ein derartiges Gremium aus eigener Kraft beantragen. Laut dem zugehörigen Gesetz sind dafür nur Stimmen von einem Fünftel der Landtagsmitglieder nötig. Dieses Quorum erreicht die größte Fraktion im Parlament locker. Zwar darf die Koalition ebenso leicht das Verfassungsgericht einschalten, um die Zulässigkeit der Untersuchung zu prüfen. Doch die Wahrscheinlichkeit, dass das Gericht ein Minderheitenrecht verweigert, gilt als gering.
Mohring teilte auf Nachfrage unserer Zeitung mit, dass völlig klar sei, dass seine Fraktion alle Akten verlange, die der Regierung zu dem Fall vorlägen. Dies werde man der Staatskanzlei auch noch einmal schriftlich mitteilen.
Mit Hilfe der Papiere will die CDU nachweisen, dass Hoff, Bildungsministerin Birgit Klaubert (Linke) und natürlich der im Zentrum der Affäre stehende Justizminister nicht vollständig informierten haben. Auch nach Erkenntnissen unserer Zeitung existieren zwischen den offiziellen Darstellungen und der internen Aktenlage in relevanten Details Widersprüche, die zusätzlicher Aufklärung bedürfen.
Ein Untersuchungsausschuss könnte die Unterlagen einfordern oder gar beschlagnahmen lassen, falls sich die Regierung jetzt verweigert. Im Unterschied zum Parlament oder den Fachausschüssen darf das Gremium auch Minister und ihre Mitarbeiter einfach vorladen und unter Eid aussagen lassen. Dennoch bringen Untersuchungsausschüsse oft genug nicht das, was sich die Antragsteller davon versprechen. Trotzdem verlängert das Prozedere ein Thema. Allein dies ist wohl der CDU jeden Aufwand wert.
Die grünen Landesvorsitzenden Stephanie Erben und Rainer Wernicke solidarisierten sich indes gestern mit ihrem Amtsvorgänger Dieter Lauinger. Die Rücktrittsforderung der CDU an den Justizminister sei „substanzlos und eine politische Kampagne gegen die rot-rot-grüne Landesregierung“, teilten sie in einer Erklärung mit.