Thüringische Landeszeitung (Jena)
Kommunen wollen Zäune um Waldfriedhöfe
Land und Bürgerinitiative argumentieren dagegen – Landtag will Reform des Bestattungsgesetzes verabschieden
ERFURT. Was, wenn eine Schulklasse in Thüringen einen Ausflug unternimmt und dabei im Wald auf frische Gräber stößt? Diese Frage könnte in absehbarer Zukunft durchaus real werden – und wurde somit auch gestern im Landtag gestellt.
Der Innenausschuss führte eine Anhörung zur Änderung des Bestattungsgesetzes durch, über die seit Monaten gestritten wird. Danach soll eine Kommune oder Kirche Urnenbeisetzungen in Waldgebieten erlauben können.
Für die sogenannten Waldfriedhöfe sind harte Auflagen vorgesehen. So dürften „keine Gebäude, Grabmale, Grabumfassungen oder dergleichen“errichtet werden. Auch muss das Gebiet eindeutig als Friedhof gekennzeichnet werden.
Eine Einfriedung, zum Beispiel durch einen Zaun, sieht der Gesetzestext nicht vor – was gestern der Gemeinde- und Städtebund bemängelte. Ohne Abgrenzung, hieß es, werde die Würde der Toten verletzt, ob nun durch Schulklassen oder andere Waldbesucher.
Innenstaatssekretär Udo Götze (SPD) sprach sich gestern dagegen aus. Eine Umzäunung widerspreche der Idee eines Bestattungswaldes und greife zu stark in die Landschaft ein, sagte er. Auch die Vertreter einer Bürgerinitiative, die seit Jahren für Waldfriedhöfe in Thüringen kämpfen, lehnten eine Abgrenzung ab. Zäune seien viel zu aufwendig, sagte ihr Vorsitzender Frieder Witte.
Dass es überhaupt die Gesetzesreform gibt, ist auch ein Erfolg der Initiative, die seit Jahren einen Bestattungswald nahe Bad Berka durchsetzen will. Die Stadt hatte 45 Hektar für Bestattungen freigegeben. Betreiber sollte eine Privatfirma sein.
Auch die katholische Kirche in Thüringen verlangt eine Umfriedung und sieht ansonsten die gesamte Reform kritisch. Waldfriedhöfe würden die „Tendenz einer Anonymisierung von Bestattungen“verstärken, hatte das Bistum vor der Anhörung argumentiert.