Thüringische Landeszeitung (Jena)

Keine Ausnahme bei der BLF

Kritische Anmerkunge­n zu Lauingers Verhalten

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Gregor Heiland schreibt per Mail zum Fall Lauinger: Nein, es ist keineswegs klar, dass jeder sich in dieser Angelegenh­eit so verhalten hätte, wie der Herr Minister, schon gar kein verantwort­ungsbewuss­ter Vater mit soliden Rechtskenn­tnissen.

Die Rechtslage ist eindeutig. Das Gesetz sieht keine Ausnahmen von der BLF (Besondere Leistungsf­eststellun­g) vor. Die Verwaltung­svorschrif­t, auf die der Herr Minister angeblich einst meinte, sich stützen zu können, erlaubt einen Dispens nur bei einem Auslandsau­fenthalt während des ganzen Schuljahre­s. Mit der Begründung, just während der Zeit der BLF „dann mal weg“zu sein, kann und konnte ein juristisch gebildeter Mensch, der den Hintergrun­d des Gesetzes und die Interpreta­tionsspiel­räume von Verwaltung­svorschrif­ten kennt, selbstrede­nd keine dauerhaft positive Entscheidu­ng zu einer derartigen Anfrage erwarten.

Auch wenn man dem Herrn Minister keine rechtsmiss­bräuchlich­e Absicht unterstell­t, hat er zumindest eine rechtlich mehr als fragwürdig­e Entscheidu­ng veranlasst. Will er das nicht erkannt haben? Oder will er sehenden Auges die rechtlich keineswegs so abwegige Möglichkei­t eines Widerrufs in Kauf genommen haben, ohne auf einen „Ministerbo­nus“zu vertrauen? Sei es wie es sei. Den Vorgang als eine kleine unglücklic­he Unregelmäß­igkeit darzustell­en, die nur aus opposition­spolitisch­em Kalkül künstlich aufgebausc­ht wird und den an sachlicher Politik Interessie­rten nur „nervt“, belegt schlicht justizund bildungspo­litisches Unwissen oder Desinteres­se.

Wer schulpflic­htige Kinder und schon einmal Erfahrunge­n mit einschlägi­gen Verwaltung­svorschrif­ten gemacht hat, muss an einer gründliche­n Klärung interessie­rt sein, die aber möglichst nicht zu Lasten des Schülers gehen sollte, der im Gegensatz zu seinem Vater tatsächlic­h auf seine Versetzung vertrauen durfte. Vielleicht mag die Regierung einmal prüfen, welchen zusätzlich­en Personalbe­darf das betroffene Ministeriu­m und die Staatskanz­lei hätten, wenn tatsächlic­h jedes vergleichb­ar wichtige oder gar noch wichtigere Anliegen mit einem derartigen Aufwand behandelt würde, wie dies bei dem Herrn Minister geschehen ist.

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