Thüringische Landeszeitung (Jena)
Die Causa Lauinger
• Herbst 2015: Justizminister Dieter Lauinger (Grüne) und seine Frau stellen bei einem Gymnasium in Erfurt den Antrag, ihren Sohn im Frühjahr 2016 vom Unterricht zu befreien. Er wolle eine Schule im Ausland besuchen. • 4. November: Die Klassenkonferenz stimmt zu – obwohl Lauingers Sohn somit zur Besonderen Leistungsfeststellung (BLF) am Ende der 10. Klasse nicht anwesend wäre. • 19. November: Die Schule fragt beim Schulamt an, ob die Befreiung in Ordnung gehe. Die Behörde warnt, deutet aber an, dass eine Ausnahme möglich sei. Dies interpretiert die Schule als Genehmigung. • 4. Mai: Erst jetzt, da die Prüfungen anstehen, wird im Bildungsministerium der Fall bekannt. Für die Beamten ist die Prüfungsbefreiung rechtswidrig. Die einzige Ausnahmeregelung – ein ganzjähriger Auslandsaufenthalt – ist nicht erfüllt. • 20. Juni: Lauinger lässt sich per Diensttelefon von seiner Sekretärin an die Referatsleiterin im Bildungsministerium durchstellen. Bei einem zweiten Telefonat, diesmal mit dem Privathandy, besteht Lauinger auf die ursprüngliche Zusage der Schule. Auf das Kompromissangebot (Vorrücken, aber Nachschreiben) geht er nicht ein. Noch am selben Abend spricht ihn Schulstaatssekretärin Gabi Ohler (Linke) an: Die Beschwerde werde geprüft. • 23. Juni : Klaubert entscheidet, dass Lauingers Sohn ohne Prüfung vorrücken darf. • 24. Juni: Klaubert bittet Staatskanzleiminister Benjamin Hoff (Linke) um juristische Hilfe. Auch Lauinger spricht mit Hoff. • 27. Juni : Ein Gutachten der Staatskanzlei plädiert für die Höherbewertung des Vertrauensschutzes. Klaubert entscheidet endgültig zu Gunsten des Schülers. Lauingers persönlicher Referent nimmt an einem Gespräch mit ihr teil. • 11. September: Der „Focus“berichtet. Lauinger wehrt sich in einer Pressekonferenz: Er und seine Familie seien Opfer der Bürokratie und womöglich einer politischen Intrige. • Oktober 2016: Zwischenzeitlich hat Lauinger Fehler eingeräumt, Staatskanzleichef Hoff hat zahlreiche Fragen beantwortet und die CDU einen Untersuchungsausschuss beantragt. (red)