Thüringische Landeszeitung (Jena)
Gebietsreform und Biotonne
Zum Beitrag „Kahla verhandelt mit Nachbargemeinden“, 1.10.16; Andreas Bauer, Kahla:
Gebietsreform, Risiko oder Chance? Es gibt da wohl zwei Lager, die einen haben jetzt endlich ihre Vorliebe für direkte Demokratie entdeckt und die anderen rechnen vor, dass unsere Zukunft ohne Gebietsreform düster aussieht. Wer hat Recht?
In dem Zusammenhang ist mir eine so strikte Ablehnung eines Zusammengehens mit Jena, was Konsens im Kahlaer Stadtrat zu sein scheint, nicht nachvollziehbar. Kahla sei „arm, aber sexy“, in Ordnung, was spricht aber dann gegen „reich und sexy“? Wirklich dagegen sprechen natürlich Geschichte und Tradition. Also das was wir in die so strikt ausgeschlossenen Verhandlungen mit Jena einbringen könnten. Politische Strukturen sind vergänglich, Gemeinden, Städte und ganze Länder sind schon von der Landkarte verschwunden, haben sich getrennt oder zusammengeschlossen.
Jena ist nunmal das „München des Ostens“, um unsere geografische Nähe zu Jena würden uns wahrscheinlich viele Einwohner aller ostdeutschen Bundesländer beneiden. In Jena sind viele Kahlaer zur Schule gegangen, haben da gelernt, studiert oder gearbeitet oder tun es noch. Jenas Infrastruktur ist wohl abgesehen von der Landeshauptstadt Erfurt in Thüringen einmalig und wird von uns Kahlaern natürlich und selbstverständlich auch gern genutzt. Die verkehrstechnische Anbindung an Jena ist jetzt schon vorbildlich.Die Chancen einer Gebietsreform nutzen würde für mich bedeuten, wirklich alle Optionen offenzuhalten. Abzuwägen, ob nicht möglicherweise Nachteile, Risiken, die es ja ganz ohne Zweifel beim Zusammengehen mit Jena gäbe, durch Vorteile mehr als aufgewogen werden.
Zur Einführung der Biotonne im SaaleHolzlandKreis; Wilmar Schöbel, DornburgCamburg:
Die Einführung der braunen Tonne ist wichtig und richtig. Es sind aber auch nicht wenige Haushalte, die ihre kompostierbaren Abfälle schon immer auf eigenem Grundstück dem biologischem Kreislauf zuführen und somit keine braune Tonne benötigen bzw. wollen. Die geplante Vorhaltegebühr hat aber weder etwas mit Gleichbehandlung oder mit dem Verursacherprinzip zu tun. Es wäre doch nur gerecht wenn der für die Kosten aufkommt der sie verursacht hat. Mir persönlich kommt es so vor, als haben wir es hier mit einer versteckten Steuer zur allgemeinen Aufbesserung der Haushaltkasse zu tun und das dürfte auf rechtlichem Weg keinen Bestand haben.