Thüringische Landeszeitung (Jena)
Transporte mit dem Radträger
HANNOVER. Sofern Autofahrer die Zuladungsgrenze des Fahrzeugs, die maximale Traglast sowie die Regeln für Höhe, Breite und Sicherung der Ladung einhalten, dürfen sie auch andere Gegenstände auf einem Fahrradträger für die Anhängerkupplung transportieren. Darauf weist der Tüv Nord hin. Die Straßenverkehrsordnung schreibe vor, dass Fahrzeug und Ladung zusammen nicht breiter als 2,55 Meter und nicht höher als 4,00 Meter sein dürfen. Das Transportgut sei so zu sichern, dass selbst bei einer Vollbremsung oder einer plötzlichen Ausweichbewegung kein Schaden verursacht werden kann. Dazu bediene man sich am besten spezieller Zurrgurte mit Ratschen zum Spannen und Haken zum Verbinden, rät der Tüv. (dpa)