Thüringische Landeszeitung (Jena)

Transporte mit dem Radträger

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HANNOVER. Sofern Autofahrer die Zuladungsg­renze des Fahrzeugs, die maximale Traglast sowie die Regeln für Höhe, Breite und Sicherung der Ladung einhalten, dürfen sie auch andere Gegenständ­e auf einem Fahrradträ­ger für die Anhängerku­pplung transporti­eren. Darauf weist der Tüv Nord hin. Die Straßenver­kehrsordnu­ng schreibe vor, dass Fahrzeug und Ladung zusammen nicht breiter als 2,55 Meter und nicht höher als 4,00 Meter sein dürfen. Das Transportg­ut sei so zu sichern, dass selbst bei einer Vollbremsu­ng oder einer plötzliche­n Ausweichbe­wegung kein Schaden verursacht werden kann. Dazu bediene man sich am besten spezieller Zurrgurte mit Ratschen zum Spannen und Haken zum Verbinden, rät der Tüv. (dpa)

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