Thüringische Landeszeitung (Jena)
Schläger entschuldigt sich bei Opfer
NSUProzess: Bislang ein Geständnis – Bundesanwaltschaft will PeggyAkten nicht verwenden
MÜNCHEN. Einer der Mitangeklagten im NSU-Prozess hat sich am Dienstag bei einem Zeugen entschuldigt, der im Juli 1998 von Neonazis in Jena verprügelt worden war. Carsten S. sagte, er habe zu der Gruppe der Schläger gehört. „Dafür wollte ich mich entschuldigen.“Der Zeuge erlitt bei der Schlägerei nach eigener Aussage einen Nasenbeinbruch, der „chirurgisch gerichtet“worden sei. Das Gericht zeigte Bilder aus seiner Krankenakte, auf denen die schiefe Nase und ein zugeschwollenes Auge zu sehen waren.
S. ist angeklagt, weil er die Mordwaffe der NSU-Terroristen vom Typ „Ceska“gekauft und zu Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gebracht haben soll, die zu dieser Zeit mit Beate Zschäpe in Chemnitz untergetaucht waren. Er ist der einzige Angeklagte, der ein umfassendes Geständnis abgelegt hat. Zschäpe ist die Hauptangeklagte. Die Bundesanwaltschaft wirft ihr Mittäterschaft an zehn überwiegend fremdenfeindlich motivierten Morden vor. Ebenfalls gestern hat sich die Bundesanwaltschaft dagegen ausgesprochen, die Ermittlungsakten im Fall Peggy zum Münchner NSU-Prozess beizuziehen. Oberstaatsanwältin Anette Greger widersprach einem Antrag des Nebenklage-Anwalts Mehmet Daimagüler. Das Oberlandesgericht München hat über den Antrag noch nicht entschieden. Eine DNA-Spur des mutmaßlichen NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt war im Oktober bei den sterblichen Überresten des Mädchens Peggy gefunden worden. Im Jahr 2001 war die Neunjährige in Lichtenberg (Oberfranken) verschwunden. Derzeit wird untersucht, ob die DNA-Spur auf eine Verunreinigung zurückzuführen ist. Laut Staatsanwaltschaft in Bayreuth ergaben sich Anhaltspunkte dafür, dass die Polizei in Thüringen teils identisches Spurensicherungsgerät in den Fällen Peggy und NSU verwendete.
Greger sagte, es gebe zwar einen „Personenzusammenhang“wegen des Fundes von Böhnhardts DNA, die „Ermittlungen zu dieser Spur stehen jedoch erst am Anfang“. Die Akten im Fall Peggy trügen nicht dazu bei, die im NSU-Prozess angeklagten Taten aufzuklären.
„Die Ermittlungen zu dieser Spur stehen erst am Anfang.“
Oberstaatsanwältin Anette Greger zur DNASpur von Uwe Böhnhardt bei den sterblichen Überresten der vermissten Peggy.