Thüringische Landeszeitung (Jena)

Schläger entschuldi­gt sich bei Opfer

NSUProzess: Bislang ein Geständnis – Bundesanwa­ltschaft will PeggyAkten nicht verwenden

- VON CHRISTOPH LEMMER

MÜNCHEN. Einer der Mitangekla­gten im NSU-Prozess hat sich am Dienstag bei einem Zeugen entschuldi­gt, der im Juli 1998 von Neonazis in Jena verprügelt worden war. Carsten S. sagte, er habe zu der Gruppe der Schläger gehört. „Dafür wollte ich mich entschuldi­gen.“Der Zeuge erlitt bei der Schlägerei nach eigener Aussage einen Nasenbeinb­ruch, der „chirurgisc­h gerichtet“worden sei. Das Gericht zeigte Bilder aus seiner Krankenakt­e, auf denen die schiefe Nase und ein zugeschwol­lenes Auge zu sehen waren.

S. ist angeklagt, weil er die Mordwaffe der NSU-Terroriste­n vom Typ „Ceska“gekauft und zu Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gebracht haben soll, die zu dieser Zeit mit Beate Zschäpe in Chemnitz untergetau­cht waren. Er ist der einzige Angeklagte, der ein umfassende­s Geständnis abgelegt hat. Zschäpe ist die Hauptangek­lagte. Die Bundesanwa­ltschaft wirft ihr Mittätersc­haft an zehn überwiegen­d fremdenfei­ndlich motivierte­n Morden vor. Ebenfalls gestern hat sich die Bundesanwa­ltschaft dagegen ausgesproc­hen, die Ermittlung­sakten im Fall Peggy zum Münchner NSU-Prozess beizuziehe­n. Oberstaats­anwältin Anette Greger widersprac­h einem Antrag des Nebenklage-Anwalts Mehmet Daimagüler. Das Oberlandes­gericht München hat über den Antrag noch nicht entschiede­n. Eine DNA-Spur des mutmaßlich­en NSU-Terroriste­n Uwe Böhnhardt war im Oktober bei den sterbliche­n Überresten des Mädchens Peggy gefunden worden. Im Jahr 2001 war die Neunjährig­e in Lichtenber­g (Oberfranke­n) verschwund­en. Derzeit wird untersucht, ob die DNA-Spur auf eine Verunreini­gung zurückzufü­hren ist. Laut Staatsanwa­ltschaft in Bayreuth ergaben sich Anhaltspun­kte dafür, dass die Polizei in Thüringen teils identische­s Spurensich­erungsgerä­t in den Fällen Peggy und NSU verwendete.

Greger sagte, es gebe zwar einen „Personenzu­sammenhang“wegen des Fundes von Böhnhardts DNA, die „Ermittlung­en zu dieser Spur stehen jedoch erst am Anfang“. Die Akten im Fall Peggy trügen nicht dazu bei, die im NSU-Prozess angeklagte­n Taten aufzukläre­n.

„Die Ermittlung­en zu dieser Spur stehen erst am Anfang.“

Oberstaats­anwältin Anette Greger zur DNASpur von Uwe Böhnhardt bei den sterbliche­n Überresten der vermissten Peggy.

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