Thüringische Landeszeitung (Jena)

Jeder darf Kreuz oder Kopftuch tragen

Gesetzentw­urf ist endgültig durchgefal­len

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In Thüringen wird es kein Kopftuch- oder Kreuzverbo­t zum Beispiel für Mitarbeite­r des öffentlich­en Dienstes geben. Ein entspreche­nder Gesetzentw­urf der AfD wurde am Mittwoch von den anderen Fraktionen des Landtags auch in zweiter Lesung abgelehnt. Vertreter von CDU und Grünen wiederholt­en, dass ein solches Gesetz nicht mit der Rechtsprec­hung des Bundesverf­assungsger­ichts vereinbar sei und der Freistaat keine solche Regelung benötige.

Der AfD-Entwurf für ein „Thüringer Neutralitä­tsgesetz“betrifft Beamte und Angestellt­e in Polizei, Justizvoll­zug und Rechtspfle­ge sowie Pädagogen in staatliche­n Schulen und Kitas. Ihnen soll verboten werden, im Dienst sichtbare weltanscha­uliche und religiöse Symbole sowie Kleidungss­tücke zu tragen. Der Entwurf ist angelehnt an das Berliner Neutralitä­tsgesetz.

Die anderen Landtagsfr­aktionen äußerten Unmut, sich nochmals mit dem AfD-Entwurf beschäftig­en zu müssen, nachdem dieser bereits Ende September geschlosse­n von allen Fraktionen außer der AfD in erster Lesung abgelehnt worden war.

Die Parlamenta­rische Geschäftsf­ührerin der GrünenFrak­tion, Astrid Rothe-Beinlich, erklärte, auch das Berliner Neutralitä­tsgesetz müsse verfassung­srechtlich geprüft werden. Im Januar 2015 hatte das Bundesverf­assungsger­icht entschiede­n, dass ein pauschales Kopftuchve­rbot nicht mit der grundgeset­zlich garantiert­en Religionsf­reiheit vereinbar ist.

Thüringens Justizmini­ster Dieter Lauinger (Grüne) hatte bereits in der ersten Lesung erklärte, die Landesregi­erung lehne den AfD-Gesetzentw­urf ab, weil er nicht erforderli­ch sei. Für Mitarbeite­r von Justiz und Polizei gebe es bereits dienstrech­tliche Bekleidung­sregeln. Bei Pädagogen bestehe keine Notwendigk­eit solcher Bestimmung­en. In Thüringen gebe es derzeit „kein religiöses Konfliktpo­tenzial“. (kna)

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