Thüringische Landeszeitung (Jena)
Jeder darf Kreuz oder Kopftuch tragen
Gesetzentwurf ist endgültig durchgefallen
In Thüringen wird es kein Kopftuch- oder Kreuzverbot zum Beispiel für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes geben. Ein entsprechender Gesetzentwurf der AfD wurde am Mittwoch von den anderen Fraktionen des Landtags auch in zweiter Lesung abgelehnt. Vertreter von CDU und Grünen wiederholten, dass ein solches Gesetz nicht mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vereinbar sei und der Freistaat keine solche Regelung benötige.
Der AfD-Entwurf für ein „Thüringer Neutralitätsgesetz“betrifft Beamte und Angestellte in Polizei, Justizvollzug und Rechtspflege sowie Pädagogen in staatlichen Schulen und Kitas. Ihnen soll verboten werden, im Dienst sichtbare weltanschauliche und religiöse Symbole sowie Kleidungsstücke zu tragen. Der Entwurf ist angelehnt an das Berliner Neutralitätsgesetz.
Die anderen Landtagsfraktionen äußerten Unmut, sich nochmals mit dem AfD-Entwurf beschäftigen zu müssen, nachdem dieser bereits Ende September geschlossen von allen Fraktionen außer der AfD in erster Lesung abgelehnt worden war.
Die Parlamentarische Geschäftsführerin der GrünenFraktion, Astrid Rothe-Beinlich, erklärte, auch das Berliner Neutralitätsgesetz müsse verfassungsrechtlich geprüft werden. Im Januar 2015 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass ein pauschales Kopftuchverbot nicht mit der grundgesetzlich garantierten Religionsfreiheit vereinbar ist.
Thüringens Justizminister Dieter Lauinger (Grüne) hatte bereits in der ersten Lesung erklärte, die Landesregierung lehne den AfD-Gesetzentwurf ab, weil er nicht erforderlich sei. Für Mitarbeiter von Justiz und Polizei gebe es bereits dienstrechtliche Bekleidungsregeln. Bei Pädagogen bestehe keine Notwendigkeit solcher Bestimmungen. In Thüringen gebe es derzeit „kein religiöses Konfliktpotenzial“. (kna)