Thüringische Landeszeitung (Jena)
Tötungsverbrechen oder tödlicher Rettungsversuch?
Am Landgericht Gera hat ein Totschlagsverfahren gegen einen 23Jährigen begonnen
GERA. Auf den ersten Blick scheint der Fall klar: Der Angeklagte ist beobachtet worden, wie er auf seiner Geliebten hockte, sie gewürgt und an der Zunge gezogen hat. Weil die Frau gut einen Monat nach der Tat am 9. März in Greiz gestorben ist, wirft ihm die Staatsanwaltschaft Gera Totschlag vor.
Doch beim Prozess vor dem Landgericht Gera zeigt sich schnell, dass der Fall nicht so eindeutig ist. Der Angeklagte stammt wie das Opfer aus Eritrea. Im ersten Anlauf steht ein Dolmetscher bereit, der aber nicht den richtigen Dialekt beherrscht, um sich mit dem Angeklagten auszutauschen. Im zweiten Versuch findet sich ein Übersetzer, der auch den 23-Jährigen auf der Anklagebank versteht.
Und so schildert er seine Erinnerungen an den Tattag: Er sei mit seiner Freundin zusammengewesen, mit der er seit einem halben Jahr eine intime Beziehung hatte. An diesem Abend hätten sie gestritten, weil sie nicht dem Wunsch nachgekommen sei, Essen zu kochen.
Plötzlich sei die Frau im Streit umgekippt und habe sich auf die Zunge gebissen. „Ich hatte gewusst, dass sie an einer Krankheit leidet, aber habe zuvor noch keinen Anfall erlebt“, schildert der Angeklagte. Er habe versucht, die Zunge zwischen den Zähnen zu befreien. Sie habe aus der Nase und aus dem Mund geblutet. Schließlich habe er den Notruf 112 gewählt.
Eine Augenzeugin hatte die Schreie aus dem Zimmer gehört, aber wartete aus Angst zunächst ein paar Minuten ab, bevor sie in den anderen Raum der Wohngemeinschaft gegangen ist. Nach einem dumpfen Geräusch habe sie entschieden nachzuschauen. Sie berichtet, dass der Angeklagte abwechselnd mit beiden Händen an den Hals oder mit einer Hand an die Zunge ihrer Freundin gefasst habe. Auf Nachfrage habe er gesagt, dass die junge Frau krank sei. Eine weitere Zeugin sagt, der Angeklagte habe auf ihrer Mitbewohnerin gesessen. Eine Hand am Hals, die andere an der Zunge. Er habe geweint und immer wieder gesagt: „Warum hast du mich allein gelassen?“
Laut Staatsanwalt Jens Wörmann gab es innere Verletzungen im Halsbereich des Opfers, die auf ein Würgen hindeuten. Nach seinen Aussagen gibt es Erkenntnisse, wonach das Opfer verheiratet war und nur eine Affäre mit dem Angeklagten hatte.
Der Prozess wird am Dienstag fortgesetzt.