Thüringische Landeszeitung (Jena)
Stallpflicht ist wieder aufgehoben
Schutzmaßnahmen sind zu beachten
JENA/LANDKREIS. Die Stallpflicht ist in der Stadt Jena und im Saale-Holzland-Kreis aufgehoben. Das teilt der Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Jena-Saale-Holzland (ZVL) mit.
Geflügelbörsen und -märkte sowie Veranstaltungen anderer Art, bei denen Geflügel verkauft oder getauscht wird, können außerhalb von Gebieten, in denen die Aufstallung angeordnet ist, durchgeführt werden. Allerdings gelten bestimmte Bedingungen, die von den zuständigen Behörden festgelegt werden.
Der Zweckverband fordert Geflügelhalter zu besonderen Maßnahmen auf. Weiterhin soll der Zugang von betriebsfremden Personen und Fahrzeugen beschränkt werden. Wenn Geflügel neu eingestallt wird, ist auf dessen sichere Herkunft zu achten. Wildvögeln dürfen nicht an Futter oder Einstreu gelangen, Hausgeflügel darf kein Oberflächenwasser trinken, an das auch wildlebende Vögel gelangen.
Bei unklaren Krankheitsfällen, verminderter Futteraufnahme, verringerter Legeleistung oder einem erhöhten Verlustgeschehen im Geflügelbestand ist unverzüglich durch einen Tierarzt die Ursache zu ermitteln und auf den Erreger der Geflügelpest untersuchen zu lassen, teilt der ZVL mit.
• Weitere Informationen unter der Telefonnummer () .