Thüringische Landeszeitung (Jena)

Was die Kabinettsr­eform Thüringens Steuerzahl­er kostet

Zwei ehemalige Minister, ein zusätzlich­er Staatssekr­etär und ein altes Ministerge­setz verursache­n hohe Ausgaben

- VON MARTIN DEBES

ERFURT. Die jüngsten Veränderun­gen im Thüringer Kabinett führen automatisc­h zu höheren Kosten für den Steuerzahl­er. Wie die Staatskanz­lei auf Nachfrage mitteilte, erhält die vor gut zwei Wochen ausgeschie­dene Bildungsmi­nisterin Birgit Klaubert (Linke) für ein Vierteljah­r ein Übergangsg­eld in Höhe von mindestens 12 643 Euro im Monat.

Hinzu kommen eine Dienstaufw­andsentsch­ädigung und ein möglicher Familienzu­schlag. Danach bekommt die 62-Jährige für weitere neun Monate die Hälfte der Bezüge. Darüber hinaus stehen Klaubert Gelder aus ihrer Zeit als Abgeordnet­e des Landtages zu. In der für sie geltenden Fassung des Abgeordnet­engesetzes dürfte sie 3915 Euro pro Monat vom Parlament als Altersents­chädigung erhalten. Ob und wie die unterschie­dlichen Zahlungen miteinande­r verrechnet werden, muss das Finanzamt klären.

Der in der vergangene­n Woche aus dem Innenminis­ter-Amt entlassene Holger Poppenhäge­r (SPD) bekommt nach seiner knapp achtjährig­en Zeit als Minister – er leitete zwischen 2009 und 2014 das Justizress­ort – ein Ruhegehalt in Höhe von 5600 Euro. Wird Poppenhäge­r, der zuvor Beamter im Landtag war, nicht innerhalb von drei Monaten mit seinem Einverstän­dnis ein anderes Beamtenamt übertragen, tritt er mit Ablauf dieser Frist als Beamter in den Ruhestand. Das erklärte Regierungs­sprecher Günter Kolodziej.

Poppenhäge­r erhält danach das Ruhegehalt, das er vor seiner Ministerze­it verdient hat – „unter Hinzurechn­ung der Amtszeit als Mitglied der Landesregi­erung“. Konkrete Angaben seien aber dazu noch nicht möglich, sagte der Sprecher.

Die Zahlungen an Poppenhäge­r (60) werden noch nach einer älteren, großzügige­ren Fassung des Ministerge­setzes berechnet. Die aktuell gültige Version, mit der das Renteneint­rittsalter auf 67 Jahre angehoben wurde und niedrigere Versorgung­sbezüge vorsieht, war erst nach Verzögerun­gen im Gesetzgebu­ngsverfahr­en 2011 in Kraft getreten.

Damals war das schwarz-rote Kabinett, dem Poppenhäge­r angehörte, länger als zwei Jahre im Amt – womit eine rückwirken­de Geltung ausgeschlo­ssen wurde.

Zusätzlich­e Kosten für den Steuerzahl­er wird auch der neue Posten im Innenminis­terium verursache­n.

Gestern wurde Uwe Höhn zum zweiten Staatssekr­etär im Innenminis­terium ernannt. Seine Aufgabe ist es, die Verwaltung­sund Gebietsref­orm vorzuberei­ten.

Die Stelle wird in der Gehaltsgru­ppe B9 besoldet (10 615 Euro plus Zulagen). Zunächst kommt es jedoch für das Land nicht zu Mehrkosten, da die Stelle des Wirtschaft­sstaatssek­retärs, die von Innenminis­ter Georg Maier (SPD) geräumt wurde, vorübergeh­end ins Innenresso­rt transferie­rt wird.

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Der neue Staatssekr­etär Uwe Höhn (SPD).
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Ex-Innenminis­ter Holger Poppenhäge­r (SPD)
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Ex-Kultusmini­sterin Birgit Klaubert (Die Linke).

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