Thüringische Landeszeitung (Jena)
Was die Kabinettsreform Thüringens Steuerzahler kostet
Zwei ehemalige Minister, ein zusätzlicher Staatssekretär und ein altes Ministergesetz verursachen hohe Ausgaben
ERFURT. Die jüngsten Veränderungen im Thüringer Kabinett führen automatisch zu höheren Kosten für den Steuerzahler. Wie die Staatskanzlei auf Nachfrage mitteilte, erhält die vor gut zwei Wochen ausgeschiedene Bildungsministerin Birgit Klaubert (Linke) für ein Vierteljahr ein Übergangsgeld in Höhe von mindestens 12 643 Euro im Monat.
Hinzu kommen eine Dienstaufwandsentschädigung und ein möglicher Familienzuschlag. Danach bekommt die 62-Jährige für weitere neun Monate die Hälfte der Bezüge. Darüber hinaus stehen Klaubert Gelder aus ihrer Zeit als Abgeordnete des Landtages zu. In der für sie geltenden Fassung des Abgeordnetengesetzes dürfte sie 3915 Euro pro Monat vom Parlament als Altersentschädigung erhalten. Ob und wie die unterschiedlichen Zahlungen miteinander verrechnet werden, muss das Finanzamt klären.
Der in der vergangenen Woche aus dem Innenminister-Amt entlassene Holger Poppenhäger (SPD) bekommt nach seiner knapp achtjährigen Zeit als Minister – er leitete zwischen 2009 und 2014 das Justizressort – ein Ruhegehalt in Höhe von 5600 Euro. Wird Poppenhäger, der zuvor Beamter im Landtag war, nicht innerhalb von drei Monaten mit seinem Einverständnis ein anderes Beamtenamt übertragen, tritt er mit Ablauf dieser Frist als Beamter in den Ruhestand. Das erklärte Regierungssprecher Günter Kolodziej.
Poppenhäger erhält danach das Ruhegehalt, das er vor seiner Ministerzeit verdient hat – „unter Hinzurechnung der Amtszeit als Mitglied der Landesregierung“. Konkrete Angaben seien aber dazu noch nicht möglich, sagte der Sprecher.
Die Zahlungen an Poppenhäger (60) werden noch nach einer älteren, großzügigeren Fassung des Ministergesetzes berechnet. Die aktuell gültige Version, mit der das Renteneintrittsalter auf 67 Jahre angehoben wurde und niedrigere Versorgungsbezüge vorsieht, war erst nach Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren 2011 in Kraft getreten.
Damals war das schwarz-rote Kabinett, dem Poppenhäger angehörte, länger als zwei Jahre im Amt – womit eine rückwirkende Geltung ausgeschlossen wurde.
Zusätzliche Kosten für den Steuerzahler wird auch der neue Posten im Innenministerium verursachen.
Gestern wurde Uwe Höhn zum zweiten Staatssekretär im Innenministerium ernannt. Seine Aufgabe ist es, die Verwaltungsund Gebietsreform vorzubereiten.
Die Stelle wird in der Gehaltsgruppe B9 besoldet (10 615 Euro plus Zulagen). Zunächst kommt es jedoch für das Land nicht zu Mehrkosten, da die Stelle des Wirtschaftsstaatssekretärs, die von Innenminister Georg Maier (SPD) geräumt wurde, vorübergehend ins Innenressort transferiert wird.