Thüringische Landeszeitung (Jena)
Weiterer Prozess gegen einen Justizbediensteten
Vier Monate nach dem Gefängsnisausbruch in Arnstadt stößt das Ministerium zusätzliches Disziplinarverfahren an
ERFURT. Nach dem Ausbruch von drei Gefangenen aus dem Jugendgefängnis Arnstadt hat das Thüringer Justizministerium ein zusätzliches Disziplinarverfahren gegen einen Mitarbeiter der Anstalt eingeleitet. Bei einem weiteren Bediensteten des Gefängnisses sei noch zu klären, ob der Mann zum Fluchtzeitpunkt in der Gefängniszentrale oder anderweitig in der Anstalt tätig gewesen sei, sagte ein Sprecher des Ministeriums. Damit sind wegen der Flucht nun insgesamt drei Disziplinarverfahren gegen Mitarbeiter eingeleitet worden.
Im Januar waren drei Gefangene der Jugendstrafanstalt geflohen. Unter ihnen war auch ein verurteilter Mörder. Sie hatten nach dem aktuellen Stand der Erkenntnisse mit einem Bolzenschneider den Sicherheitszaun durchtrennt und waren dann mit Hilfe eines Seiles über die Anstaltsmauer geklettert.
Die Sicherheitssysteme des Gefängnisses hatten währenddessen etwa 60 Mal Alarm geschlagen – ohne dass Mitarbeiter darauf angemessen reagiert hätten. Wegen des Ausbruchs war Thüringens Justizminister Dieter Lauinger (Grüne) massiv unter Druck geraten. Im Oktober 2017 war schon ein Häftling aus dem Gefängnis in SuhlGoldlauter geflohen.
Die zwei wegen des Ausbruchs von Arnstadt zuerst eingeleiteten Disziplinarverfahren sind nach Ministeriumsangaben noch nicht abgeschlossen. Für die Verfahren sei bisher ein Ermittlungsführer bestellt worden. Den betroffenen Bediensteten und ihren Rechtsanwälten sei Akteneinsicht gewährt worden. Im nächsten Schritt müsse eine erste Anhörung der Bediensteten erfolgen, sagte der Sprecher. Danach habe der Ermittlungsführer zu entscheiden, ob er Zeugen vernehmen und weitere Unterlagen beiziehen wolle.
Nach dem entsprechenden Gesetz ist die Bandbreite von Strafen gegen Beamte groß. Bei leichteren Verfehlungen kann ihnen etwa ein Verweis oder eine Geldbuße blühen. Bei schweren Verstößen gegen ihre Dienstpflichten droht ihnen die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Solche Strafen sind aber sehr selten. (dpa)