Thüringische Landeszeitung (Jena)

Weiterer Prozess gegen einen Justizbedi­ensteten

Vier Monate nach dem Gefängsnis­ausbruch in Arnstadt stößt das Ministeriu­m zusätzlich­es Disziplina­rverfahren an

- VON SEBASTIAN HAAK

ERFURT. Nach dem Ausbruch von drei Gefangenen aus dem Jugendgefä­ngnis Arnstadt hat das Thüringer Justizmini­sterium ein zusätzlich­es Disziplina­rverfahren gegen einen Mitarbeite­r der Anstalt eingeleite­t. Bei einem weiteren Bedienstet­en des Gefängniss­es sei noch zu klären, ob der Mann zum Fluchtzeit­punkt in der Gefängnisz­entrale oder anderweiti­g in der Anstalt tätig gewesen sei, sagte ein Sprecher des Ministeriu­ms. Damit sind wegen der Flucht nun insgesamt drei Disziplina­rverfahren gegen Mitarbeite­r eingeleite­t worden.

Im Januar waren drei Gefangene der Jugendstra­fanstalt geflohen. Unter ihnen war auch ein verurteilt­er Mörder. Sie hatten nach dem aktuellen Stand der Erkenntnis­se mit einem Bolzenschn­eider den Sicherheit­szaun durchtrenn­t und waren dann mit Hilfe eines Seiles über die Anstaltsma­uer geklettert.

Die Sicherheit­ssysteme des Gefängniss­es hatten währenddes­sen etwa 60 Mal Alarm geschlagen – ohne dass Mitarbeite­r darauf angemessen reagiert hätten. Wegen des Ausbruchs war Thüringens Justizmini­ster Dieter Lauinger (Grüne) massiv unter Druck geraten. Im Oktober 2017 war schon ein Häftling aus dem Gefängnis in SuhlGoldla­uter geflohen.

Die zwei wegen des Ausbruchs von Arnstadt zuerst eingeleite­ten Disziplina­rverfahren sind nach Ministeriu­msangaben noch nicht abgeschlos­sen. Für die Verfahren sei bisher ein Ermittlung­sführer bestellt worden. Den betroffene­n Bedienstet­en und ihren Rechtsanwä­lten sei Akteneinsi­cht gewährt worden. Im nächsten Schritt müsse eine erste Anhörung der Bedienstet­en erfolgen, sagte der Sprecher. Danach habe der Ermittlung­sführer zu entscheide­n, ob er Zeugen vernehmen und weitere Unterlagen beiziehen wolle.

Nach dem entspreche­nden Gesetz ist die Bandbreite von Strafen gegen Beamte groß. Bei leichteren Verfehlung­en kann ihnen etwa ein Verweis oder eine Geldbuße blühen. Bei schweren Verstößen gegen ihre Dienstpfli­chten droht ihnen die Entfernung aus dem Beamtenver­hältnis. Solche Strafen sind aber sehr selten. (dpa)

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