Thüringische Landeszeitung (Jena)
Kuschel: AfD schreibt ab
Gesetzentwurf wird im Plenum vorgelegt – Henke: R2G lässt Betroffene im Regen stehen – Kuschel: reiner Populismus
ERFURT. Die AfD-Fraktion will in die heute beginnende Landtagssitzung einen Gesetzentwurf einbringen, der die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge regelt. Jörg Henke (AfD) sagte der TLZ: „Rot-RotGrün kommt nicht voran.“Frank Kuschel, Kommunalexperte der Linken, konterte: „Die AfD schreibt den Gesetzentwurf einfach von der CSU in Bayern ab.“Dort war die Abschaffung beschlossen worden. (fa)
ERFURT. Die Thüringer AfD will die Straßenausbaubeiträge wieder in den Fokus rücken. Sie bedient sich dabei zur heutigen Landtagssitzung der Vorlage eines Gesetzesentwurfes. Ziel: Abschaffung der Straßenausbaubeiträge.
Für Frank Kuschel kommt die Initiative nicht sonderlich überraschend. Der kommunalpolitische Sprecher der Linksfraktion sieht den AfD-Vorstoß in einer Reihe, die er gern benennt, wenn es kommunal relevante Themen bei der Rechtsaußenpartei geht. „Das ist reiner Populismus“, sagt Kuschel der TLZ.
Jörg Henke (AfD) kontert: „Rot-Rot-Grün kommt bei diesem Thema seit Jahren nicht voran und lässt Betroffene im Regen stehen.“Aus seiner Sicht liefere einzig die AfD nun das Instrument zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Henke bezieht sich auf die bayrische Landesregierung. In Bayern sind die Gebühren vor Kurzem abgeschafft worden.
„Und die AfD hat den Gesetzentwurf einfach von der CSU abgeschrieben“, sagt Kuschel süffisant zu dem vorgelegten Papier. Und er legt nach: „Dass die AfD nun die Abschaffung der Beiträge fordert ist neu.“
Im Kern liegen aber die aktuelle AfD-Forderung und die seit längerer Zeit bekannte Haltung der Linken nicht wirklich auseinander. Denn die Abschaffung der Gebühren steht im Zentrum. Allerdings will die AfD das sofort. Die Linke und ihre beiden Koalitionspartner haben sich erst vor acht Monaten mit Zustimmung der Kommunen auf ein Modell geeinigt, dass es in das Ermessen der Kommunen legt, Straßenausbaubeiträge zu erheben. Dafür müssen zwei Voraussetzungen erfüllt werden: Die Gemeinde darf drei Jahre keine Bedarfszuweisungen erhalten haben und muss zudem über einen beschlossenen Haushalt verfügen. „Das gilt für 90 Prozent der Thüringer Gemeinden“, sagt Kuschel. Aus seiner Sicht müsse dieses gerade erst beschlossene Modell, das wesentlich auf Linke, SPD und Grüne zurückgeht, nun seine Wirkung entfalten, und vor allem einen Koalitionsgrundsatz erfüllen: „Wir beschließen nichts gegen den Willen der Kommunen.“Der AfD wirft der Linke-Kommunalexperte vor, gegen genau diesen Willen der Kommunen zu handeln und riskieren zu wollen, dass in manche Dörfer ein Keil getrieben werde zwischen jene Menschen, die Straßenausbaubeiträge zahlen mussten – und jene, die das dann nicht mehr müssen.