Thüringische Landeszeitung (Jena)
Verteidiger: Zschäpe keine Mittäterin
Plädoyers haben begonnen
MÜNCHEN. Die Verteidiger der mutmaßlichen Rechtsterroristin Beate Zschäpe haben eine Mittäterschaft ihrer Mandantin an den Morden und Anschlägen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“bestritten. Was die Bundesanwaltschaft aufgezählt habe, reiche weder im Einzelnen noch in der Gesamtschau aus, um eine Mittäterschaft zu begründen, sagte Zschäpes Vertrauensanwalt Hermann Borchert am Dienstag im NSU-Prozess vor dem Münchner Oberlandesgericht. Und eine Mittäterschaft Zschäpes lasse sich auch weder mit deren Charakter noch mit deren früheren politisch geprägten Aktivitäten begründen.
Einen Antrag für das Strafmaß stellte der Verteidiger am Dienstag zunächst nicht. Damit ist erst am Ende seines Schlussvortrags zu rechnen, den er gemeinsam mit seinem Kollegen Mathias Grasel halten will.
Die Bundesanwaltschaft hatte für Zschäpe lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung gefordert. Die heute 43-Jährige war nach Überzeugung der Ankläger eines von drei gleichberechtigten Mitgliedern des NSU und sollte deshalb als Mittäterin an sämtlichen Verbrechen der Gruppe bestraft werden. Dazu zählen zehn Morde, neun davon aus rassistischen Motiven, einer an einer deutschen Polizistin.
Borchert sagte dagegen mit Blick auf den ersten NSU-Mord: „Meine Mandantin bestreitet vehement, sowohl diesen Mord als auch die späteren Morde und Bombenanschläge gewollt und unterstützt zu haben.“Der Verteidiger kritisierte in seinem Plädoyer, die Bundesanwaltschaft habe die Beweise in dem seit fast fünf Jahren dauernden Verfahren „mangelhaft“und „einseitig“bewertet. Zschäpe habe nicht einmal die Motive ihrer beiden mutmaßlichen Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gekannt. (dpa)