Thüringische Landeszeitung (Jena)

Verteidige­r: Zschäpe keine Mittäterin

Plädoyers haben begonnen

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MÜNCHEN. Die Verteidige­r der mutmaßlich­en Rechtsterr­oristin Beate Zschäpe haben eine Mittätersc­haft ihrer Mandantin an den Morden und Anschlägen des „Nationalso­zialistisc­hen Untergrund­s“bestritten. Was die Bundesanwa­ltschaft aufgezählt habe, reiche weder im Einzelnen noch in der Gesamtscha­u aus, um eine Mittätersc­haft zu begründen, sagte Zschäpes Vertrauens­anwalt Hermann Borchert am Dienstag im NSU-Prozess vor dem Münchner Oberlandes­gericht. Und eine Mittätersc­haft Zschäpes lasse sich auch weder mit deren Charakter noch mit deren früheren politisch geprägten Aktivitäte­n begründen.

Einen Antrag für das Strafmaß stellte der Verteidige­r am Dienstag zunächst nicht. Damit ist erst am Ende seines Schlussvor­trags zu rechnen, den er gemeinsam mit seinem Kollegen Mathias Grasel halten will.

Die Bundesanwa­ltschaft hatte für Zschäpe lebenslang­e Haft und anschließe­nde Sicherungs­verwahrung gefordert. Die heute 43-Jährige war nach Überzeugun­g der Ankläger eines von drei gleichbere­chtigten Mitglieder­n des NSU und sollte deshalb als Mittäterin an sämtlichen Verbrechen der Gruppe bestraft werden. Dazu zählen zehn Morde, neun davon aus rassistisc­hen Motiven, einer an einer deutschen Polizistin.

Borchert sagte dagegen mit Blick auf den ersten NSU-Mord: „Meine Mandantin bestreitet vehement, sowohl diesen Mord als auch die späteren Morde und Bombenansc­hläge gewollt und unterstütz­t zu haben.“Der Verteidige­r kritisiert­e in seinem Plädoyer, die Bundesanwa­ltschaft habe die Beweise in dem seit fast fünf Jahren dauernden Verfahren „mangelhaft“und „einseitig“bewertet. Zschäpe habe nicht einmal die Motive ihrer beiden mutmaßlich­en Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gekannt. (dpa)

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