Thüringische Landeszeitung (Jena)
Bauleiter haftet: Das ist wie Fahren in einem fremden Auto
Gerichtsbericht: Firma stellte zu spät eine FußgängerAmpel auf – Beklagter muss für seine Baufirma Strafe zahlen
JENA. In Gerichtssaal 7 lief gestern das schnellstmögliche Verfahren: Schon zu Beginn räumte der Beklagte Matthias P. ein, dass ein Ordnungsgeld von 75 Euro schon in Ordnung sei. Allerdings wollte der Bauingenieur das nicht bezahlen; sein früherer Arbeitgeber müsse dafür geradestehen!
Grund für das Ordnungsgeld war, dass die Baustelle eines Hausneubaus in der Kahlaischen Straße zu spät mit einer provisorischen Fußgängerampel versehen worden war. Eine verkehrsrechtliche Anordnung der Stadt hatte einen verbindlichen Termin benannt.
„Ich gebe zu, es war unser Fehler, wir haben die Ampel beim Verleih nicht schnell genug bekommen“, sagte der Beklagte, der als Bauleiter die verkehrsrechtliche Anordnung beantragt hatte. Seine Firma habe sich auch bereit erklärt, die Strafe zu bezahlen, allerdings müsste die Firma dann auch als Empfänger des Bußgeldbescheides benannt werden. Er habe die Stadt gebeten, den Empfänger abzuändern, was aber nicht erfolgt sei.
Richterin Elke Maaß machte Matthias P. keine Hoffnung, dass sich der Empfänger gerichtlich ändern lässt. Als der Beklagte fragte, wo das stehe, machte sich die Richterin auf den Weg ins Dienstzimmer, um ein Buch beizubringen, in dem das Ordnungswidrigkeitengesetz zitiert ist. Demnach habe der Bauleiter als vertretungsberechtigtes Organ einer juristischen Person oder als Mitglied eines solchen Organs gehandelt. Die Behörde könne bei der Ahndung von Verstößen wählen, an wen sie sich halte. Bei Ordnungswidrigkeiten mit fremden Autos hafte man ja auch persönlich.
Matthias P. akzeptierte dies, wohlwissend, dass er das Geld von seiner früheren Firma nicht wiederbekommen werde. Zu einer Zeugenbefragung kam es nicht mehr.
Rathaus-Sprecherin Roswitha Putz sagte: „Der Gerichtstermin ist ein gutes Beispiel, dass Baufirmen in Jena nicht machen können, was sie wollen, wie manchmal behauptet wird.“
Matthias P. sagte beim Verlassen des Gerichtes, dass Jena ein teures Pflaster für Bauunternehmer geworden sei. Zu den 75 Euro kommen für ihn auch ohne Urteil noch Auslagen und weitere Kosten.