Thüringische Landeszeitung (Jena)

Mit Gas, heißem Wasser oder Stahlbürst­e

Unkraut in Fugen vernichten

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Wer Unkraut in Pflasterfu­gen von Gartenwege­n, Einfahrten und Terrassen mit einem Gasbrenner entfernen will, muss vorher aufräumen. Denn getrocknet­e Pflanzenre­ste wie Blätter, Gräser und Zweige würde das Gerät entzünden. Außerdem raten Experten zur Unkrautbes­eitigung an einem windstille­n Tag. So lässt sich die offene Flamme sicherer und gezielter einsetzen. Wichtig: dabei nicht rauchen.

Unkrautbre­nner, auch Abflammger­äte genannt, sind eine Alternativ­e zum Entfernen unerwünsch­ter Pflanzen auf gepflaster­ten oder geteerten Bereichen. Damit werden die Pflanzen nicht direkt verbrannt. Es wird nur auf eine recht hohe Temperatur erhitzt, was das Eiweiß gerinnen lässt und die Zellwände zerstört.

Der Arbeitskre­is Wasser- und Pflanzensc­hutz rät sogar dazu, die Pflanzen nicht zu stark mit den Brenngerät­en zu bearbeiten. Für den Erfolg ist das richtige Entzünden und Abbrennen nicht nötig, es erhöht lediglich die allgemeine Brandgefah­r.

Mit Chemie darf Unkraut am Rande von Bürgerstei­gen und sonstigen Gehwegen, privaten Hofflächen und Zufahrten zum Grundstück aus Gründen des Umweltschu­tzes nicht entfernt werden. Das kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50 000 Euro zur Folge haben.

Eine weitere zulässige und kostengüns­tige Alternativ­e ist die Handarbeit mit dem Fugenkratz­er, der gezielt die Pflanze samt Wurzeln aus dem Boden holt. Stahlbürst­en zerstören das Grün, zugleich reißen sie die Pflanze aus

dem Boden. Nicht anwenden sollte man die Bürste auf kratzempfi­ndlichen Untergründ­en, erklärt der Arbeitskre­is. Er rät außerdem zu heißem Wasser: Es schädigt die Pflanzen, die dann mit Hilfe eines festen Besens entfernt werden. Der Vorteil: Auch Wurzelstüc­ke, die im Boden bleiben, und verstreute

Samen erleiden durch das Kochwasser Schaden, was weniger neue Unkraut sprießen lässt. Hochdruckr­einiger haben einen ähnlichen Effekt. Doch die Geräte sind so kraftvoll, dass sie loses Fugenmater­ial auf Gehwegen, Terrassen und Garagenein­fahrten wegspülen können. dpa/ps

 ?? Foto: Mascha Brichta ?? Unkraut an Wegesrände­rn darf nicht mit Chemie vernichtet werden. Es kann aber abgeflammt werden.
Foto: Mascha Brichta Unkraut an Wegesrände­rn darf nicht mit Chemie vernichtet werden. Es kann aber abgeflammt werden.

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