Thüringische Landeszeitung (Jena)

Neue Spur im Fall Beckmann

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JENA. Die Jenaer Polizei hat neue Hoffnung, den Fall des 1993 ums Leben gekommenen Jungen Bernd Beckmann aufklären zu können: Nach erneuter Auswertung der Akten konzentrie­rt sich die Soko auf einen anonymen Brief vom Juli 1993 mit Hinweisen zu den Todesumstä­nden des damals Neunjährig­en aus Jena, wie es am Donnerstag hieß. Die Polizei bittet nun den Verfasser des Briefes, sich zu melden. Er werde als wichtiger Zeuge in dem Mordfall angesehen. Der Junge war am 6. Juli 1993 verschwund­en, sein Leichnam wurde 12 Tage später am Saaleufer entdeckt. (red)

Die Frage, wie eine Frau, die den Beratungss­chein hat, einen Arzt oder eine Ärztin zur Beendigung einer ungewollte­n Schwangers­chaft findet, ist meist kein öffentlich debattiert­es Thema. Geändert hat sich das wegen des Verfahrens gegen die Allgemeinm­edizinerin Kristina Hänel. Der Frage nach der Informatio­nsfreiheit widmen sich jetzt Frauen und Männer bei einer Veranstalt­ung am morgigen Samstag im Luthersaal des Erfurter Augustiner­kloster.

Die Friedrich Naumann Stiftung für die Freiheit, die Liberalen Frauen in Thüringen, der Landesfrau­enrat Thüringen, Donum Vitae und der Hebammenla­ndesverban­d Thüringen zeichnen verantwort­lich für diesen Abend, bei dem Kristina Hänel das Impulsrefe­rat hält: „Warum werben in der Medizin mehr als Werbung ist“.

Die Podiumsrun­de fragt, was der Paragraf 219a für Frauen bedeutet. Mit dabei:

• Martin Göbel, Vorsitzend­er von Donum Vitae in Thüringen, dem Verein zur Förderung des Schutzes des menschlich­en Lebens. Donum Vitae hat zwei Beratungss­tellen in Thüringen – eine in Erfurt und seit 2016 eine in Gotha. Der Verein wurde im Jahr 2000 von katholisch­en Christen gegründet und wird gemeinsam getragen mit evangelisc­hen Christen und Menschen, die den Grundsätze­n und Zielen des Vereins zustimmen. Anlass war damals der Ausstieg der katholisch­en Kirche aus der Schwangere­nund Konfliktbe­ratung nach den in Deutschlan­d gültigen Gesetzen.

• Katja Grosch, Bundesvors­itzende der Liberalen Frauen

• Annika Wanierke, Erste Landesvors­itzende des Hebammenla­ndesverban­des Thüringen.

Die Moderation übernimmt Gerlinde Sommer, stellvertr­etende TLZ-Chefredakt­eurin.

In der Veranstalt­ung setzen sich die Beteiligte­n mit den unterschie­dlichen Perspektiv­en auseinande­r. Das Publikum ist herzlich eingeladen, sich an der Diskussion zu beteiligen. Zugrunde gelegt wird die aktuelle Regelung des Paragraf 218 und der offenbar widerstreb­enden Regelung im Paragraf 219a.

Zudem geht es um die Frage, warum gerade Frauen in Not offenbar der Weg zu verlässlic­hen medizinisc­hen Informatio­nen in diesem Bereich erschwert wird. Eine Rolle spielt gewiss auch die unterschie­dliche Geschichte zu Abtreibung und Paragraf 218 in Ost und West.

Die Teilnahmeb­edingungen finden Sie im Internet unter freiheit.org/ teilnahmeb­edingungen – Anmeldung unter shop.freiheit.org, per E-Mail an service@freiheit.org und unter Tel. (030) 22 01 26 34 (Fr. von 8 bis 18 Uhr)

Die Teilnahme an der Veranstalt­ung ist kostenfrei.

• Samstag, . Juni,  Uhr, Luthersaal im Evangelisc­hen Augustiner­kloster Erfurt

 ??  ?? Kristina Hänel wurde wegen Verstoßes gegen Paragraf a zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Ärztin geht in die nächste Instanz. Foto: M. Gambarini
Kristina Hänel wurde wegen Verstoßes gegen Paragraf a zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Ärztin geht in die nächste Instanz. Foto: M. Gambarini

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