Thüringische Landeszeitung (Jena)
Weltfremdes Gericht
AngsthasenHaltung gegen Rechts aufgeben
Die Einsicht kommt spät. Aber immerhin. Georg Maier gibt als Thüringer Innenminister die Hoffnung auf, dass als Versammlung angemeldete Rechtsrockkonzerte jemals per Gerichtsentscheid verboten werden. Andere, die sich aber ungleich länger mit der Szene beschäftigen, waren da viel früher schon weiter. Maier hatte, anders als seine vielen Vorgänger in diesem Amt, den Kampf gegen Rechts zur Chefsache erklärt – und ein hartes Vorgehen angekündigt.
Kann ihm angelastet werden, dass ein Verbot vor dem Hintergrund des Versammlungsrechts als hohem Wert unrealistisch ist? Man kann ihm vielleicht vorhalten, gerade im vorliegenden Fall von Themar zu lange auf ein Verbot vertraut zu haben, was er aber selbstkritisch einsieht. Sind nun die Thüringer Gerichte auf dem rechten
Auge blind, weil sie in jedem Jahr derlei Konzerte durchgehen lassen? Sie entscheiden nach Recht und Gesetz. In diesem Fall nach Versammlungsrecht.
Freispruch also für alle? Keine Chance, irgendetwas gegen die rechten HassparolenSchreier zu unternehmen? Schärfere Auflagenbescheide, die in den Behörden längst ins Auge gefasst sind, wären eine Möglichkeit. Die entfalten aber nur ihre Wirkung, wenn auch die Verwaltungsrichter hierzulande endlich ihre AngsthasenHaltung aufgeben. In Themar hat man das wieder gesehen: Das Alkoholverbot galt bis 20 Uhr. So entschied das Verwaltungsgericht. Warum? Weil gewaltbereite und vorbestrafte Nazis danach friedlich sind? Dass das nicht so ist, erkennt man nicht im warmen Richterzimmer mit halb geschlossenem rechten Auge.