Thüringische Landeszeitung (Jena)

Unterstütz­ung für Kirchenpro­jekt signalisie­rt

Staatssekr­etärin Babette Winter hält Forschung zu Diskrimini­erung von DDR-Christen grundsätzl­ich für förderwürd­ig

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ERFURT. Im Konflikt um ein Forschungs­projekt zur Diskrimini­erung von Christen in der DDR hat die Landesregi­erung ihre grundsätzl­iche Unterstütz­ung signalisie­rt. Die Enttäuschu­ng insbesonde­re der Wissenscha­ftler von der Universitä­t Erfurt darüber, dass der Forschungs­antrag im ersten Anlauf noch nicht bewilligt wurde, sei nachvollzi­ehbar, sagte Thüringens Kultur-Staatssekr­etärin Babette Winter (SPD). Aus Sicht der Landesregi­erung gebe es aber keinen Anlass, deswegen aufzugeben. Sie bat die Vertreter der beiden großen Kirchen im Land, gegenüber den Wissenscha­ftlern dafür zu werben, den Antrag zu überarbeit­en.

Die Evangelisc­he Kirche in Mitteldeut­schland (EKM) und das Bistum Erfurt hatten Anfang November enttäuscht auf die Ablehnung eines Förderantr­ages für das Forschungs­projekt reagiert. Damit sei weit mehr gescheiter­t als die Finanzieru­ng eines wissenscha­ftlichen Vorhabens, hieß es. „Hier wurde die Chance vertan, die systematis­che und oft massive Benachteil­igung von Christinne­n und Christen in der DDR mit ihrer Wirkung bis heute umfassend zu beleuchten und den Betroffene­n die Möglichkei­t zu geben, über Erlebtes und Erlittenes zu sprechen“, schrieben die Bischöfin Ilse Junkermann für die EKM und ihr Amtsbruder Ulrich Neymeyr für das Bistum Erfurt in einer gemeinsame­n Erklärung.

Richtig sei, dass dieses Forschungs­vorhaben grundsätzl­ich als qualitätsv­oll und förderwürd­ig eingestuft wurde, erklärte die Staatssekr­etärin. Nach dem Urteil der von der Thüringer Aufbaubank (TAB) beauftragt­en externen Fachgutach­ter müssten allerdings zunächst noch einige wichtige Vorarbeite­n für die volle Antragsrei­fe geleistet werden. Das gelte unter anderem für die interdiszi­plinäre und überregion­ale Vernetzung des Projekts. Winter warb um Verständni­s für das Prozedere. Im Hinblick auf die erwartete Fördersumm­e von mehr als 600.000 Euro sei für Staatskanz­lei und Wissenscha­ftsministe­rium klar gewesen, dass hier eine „freihändig­e Vergabe von Steuermitt­eln“ausscheide. Die staatliche Ebene halte sich aus der fachlichen Bewertung des Projektes heraus. (epd)

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