Thüringische Landeszeitung (Jena)
Ordnungsruf
BERLIN. Der Ordnungsruf ist im Parlament ein Mittel der Sitzungsleitung, einzelne Mitglieder zu verwarnen. Er ist in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages und der Landtage geregelt und wird gegen Mitglieder ausgesprochen, die durch Zwischenrufe, Beleidigungen oder andere Störungen auffallen. Die Sitzungsleitung kann gegebenenfalls auch den Sitzungsausschluss folgen lassen. Der Ordnungsruf ermahnt zur Disziplin, ist aber meist nicht direkt an Konsequenzen gebunden. Für den Ordnungsruf darf die Sitzungsleitung den Redner unterbrechen. Die meisten Verwarnungen ( 58) in der Geschichte des Deutschen Bundestages erhielt Herbert Wehner ( SPD). ( red)