Thüringische Landeszeitung (Jena)

SPD will Pflegekost­en neu regeln

Eigenantei­l von Heimbewohn­ern soll begrenzt werden. Mehrkosten könnten von Versicheru­ngen getragen werden

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BERLIN. Die SPD will die Pflegekost­en für Heimbewohn­er grundlegen­d anders aufteilen. Der Eigenantei­l, den Bedürftige oder Angehörige leisten müssen, solle begrenzt werden, heißt es in einem Papier, das der SPDVorstan­d an diesem Montag beschließe­n will. Das Konzept liegt der Deutschen PresseAgen­tur vor. Zuvor hatte die „Bild am Sonntag“darüber berichtet.

Bisher ist der Eigenantei­l nach oben offen, der von der Pflegevers­icherung finanziert­e Anteil dagegen festgelegt. Die SPD kritisiert nun, dass Betroffene befürchten müssen, bedürftig zu werden, wenn ihre Ersparniss­e aufgebrauc­ht sind. Wenn Pflegevers­icherungen, Rente und Vermögen der Heimbewohn­er die Kosten nicht abdecken, sind im nächsten Schritt laut Gesetz die nächsten Angehörige­n gefordert. Oft heißt das: Kinder haften für ihre Eltern – aber nur, wenn sie selbst genug Geld zur Verfügung haben.

Partei- und Fraktionsc­hefin Andrea Nahles sagte der „Bild am Sonntag“zu dem Problem: „Der Eigenantei­l muss gedeckelt werden, alle künftigen Kostenstei­gerungen müssen dann von der Pflegevers­icherung bezahlt werden.“Der Eigenantei­l schwanke zudem erheblich in den Regionen. Die Pflege in Hamburg sei teurer als in Sachsen-Anhalt. „Wir wollen deshalb keinen bundesweit­en Festbetrag, sondern den Status quo festschrei­ben. Damit jeder Pflegebedü­rftige sicher sein kann, dass es für ihn nicht teurer wird.“

Die SPD will künftige Mehrkosten mit einer Reihe von Maßnahmen finanziere­n. Unter anderem soll Pflege, die nur aus medizinisc­hen Gründen erfolgt, künftig von der Krankenver­sicherung bezahlt und gesetzlich­e und private Pflegevers­icherung zusammenge­legt werden.

Diese Pläne seien der zweite Teil des im Februar auf den Weg gebrachten Konzepts für eine Reform des Sozialstaa­ts, sagte eine SPD-Sprecherin. Der Partei-Vorstand hatte ein Paket für Arbeitsmar­ktreform und eine Lockerung der Hartz-IV-Sanktionen beschlosse­n. (dpa)

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