Thüringische Landeszeitung (Jena)

Urteil gegen Raser wird rechtskräf­tig

Gericht: Angeklagte­r verzichtet auf Revision

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Erfurt/Buttstädt. Das Urteil im Raser-Prozess von Buttstädt (Landkreis Sömmerda) wird aller Voraussich­t nach rechtskräf­tig. Bis gestern war beim Landgerich­t Erfurt kein Revisionsa­ntrag eingegange­n. Das bestätigte ein Sprecher des Landgerich­ts auf Anfrage dieser Zeitung.

Damit dürfte feststehen, dass der 24-jährige Felix K. aus einem Ort im Weimarer Land für fünf Jahre und neun Monate hinter Gitter muss. Dazu war er vor eineinhalb Wochen von der Schwurgeri­chtskammer des Landgerich­ts Erfurt verurteilt worden.

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass K. im Juni 2017 ohne in Besitz einer Fahrerlaub­nis zu sein abends den damals 44jährigen Uwe G. am Ortausgang Buttstädt angefahren hat und dann seine Fahrt ohne anzuhalten, fortsetzte. G. war Stunden später tot im Straßengra­ben gefunden worden.

Die Kammer folgte in ihrem Urteil der Staatsanwa­ltschaft Erfurt, die in der Tat einen versuchten Mord sieht. Demnach sei K., der in der Vergangenh­eit wegen verschiede­ner Verkehrsde­likte bereits aktenkundi­g wurde, weitergefa­hren, um eine andere Straftat – das Fahren ohne Führersche­in–zuverdecke­n.

Die Staatsanwa­ltschaft hatte eine deutlich geringere Strafe für K. beantragt, forderte drei Jahre und neun Monate Haft. Die Verteidigu­ng hatte keinen konkreten Antrag gestellt, sich nach der Urteilsver­kündung aber die Möglichkei­t einer Revision offen gelassen – diese hat sie nun offenbar verstreich­en lassen und das Urteil akzeptiert. (fa)

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