Thüringische Landeszeitung (Jena)

Wann Post portofrei ist

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Potsdam. Ob für die Teilnahme an Gewinnspie­len oder Schreiben zur Datenaktua­lisierung – Post von Unternehme­n enthält häufig Antwortpos­tkarten oder -briefe. Die Antworten müssen aber nicht in jedem Fall frankiert werden, erklärt die Verbrauche­rzentrale Brandenbur­g in Potsdam. Steht auf der Postkarte oder dem Umschlag „Antwort“und „Bitte freimachen“, ist Bezahlen freiwillig. Allerdings sind die Vorgaben für eine kostenfrei­e Rücksendun­g streng: So muss auf dem Umschlag über dem Adressfeld zwingend auch der Aufdruck „Deutsche Post“inklusive Posthorn stehen. „Antwort“oder „Werbeantwo­rt“darf ebenfalls nicht fehlen. Zusätzlich ist ein Vermerk wie „Bitte ausreichen­d freimachen“oder „Freimachen, falls Marke zur Hand“nötig. (dpa)

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