Thüringische Landeszeitung (Jena)
Wann Post portofrei ist
Potsdam. Ob für die Teilnahme an Gewinnspielen oder Schreiben zur Datenaktualisierung – Post von Unternehmen enthält häufig Antwortpostkarten oder -briefe. Die Antworten müssen aber nicht in jedem Fall frankiert werden, erklärt die Verbraucherzentrale Brandenburg in Potsdam. Steht auf der Postkarte oder dem Umschlag „Antwort“und „Bitte freimachen“, ist Bezahlen freiwillig. Allerdings sind die Vorgaben für eine kostenfreie Rücksendung streng: So muss auf dem Umschlag über dem Adressfeld zwingend auch der Aufdruck „Deutsche Post“inklusive Posthorn stehen. „Antwort“oder „Werbeantwort“darf ebenfalls nicht fehlen. Zusätzlich ist ein Vermerk wie „Bitte ausreichend freimachen“oder „Freimachen, falls Marke zur Hand“nötig. (dpa)