Thüringische Landeszeitung (Jena)

Verursache­rprinzip bei Corona-Tests

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Zur Forderung nach Corona-Tests bei Rückkehr aus Risikogebi­eten:

Die Forderung, dass der besonnene und vernünftig­e Teil der Steuerzahl­er anfallende Kosten für Reisende bei der Rückreise aus Risikogebi­eten übernehmen soll, ist völlig unbillig. Es kann doch wohl nicht richtig sein, dass diese unsolidari­schen Spezies die Allgemeinh­eit für ihre falsche Auslegung des „Freiheitsb­egriffs des Grundgeset­zes“in Haftung genommen wird, obwohl es genug Bedürftige gibt, für die kein Geld vorhanden ist. Das Geld sollte vielleicht für die Zahlung einer Gefahrenzu­lage für Ärzte und Pflegepers­onal verwendet werden, die die Unvernunft von Verschwöru­ngstheoret­ikern und ähnlichen Spinnern sowie Partyhorde­n ausbügeln müssen. Auch hier muss der Grundsatz gelten, wer vorsätzlic­h einen Schaden verursacht, hat hierfür zu haften. Unverständ­lich ist für mich außerdem, dass das Auswärtige Amt so spät und zurückhalt­end Reisewarnu­ngen herausgibt. Im Fall von Spanien könnten dies nur politische und wirtschaft­liche Gründe sein.

Otto Mayer, Eisenach

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