Thüringische Landeszeitung (Jena)
Schloss Hummelshain kann im November ersteigert werden
Das Amtsgericht Jena hat den Termin für die Zwangsversteigerung festgelegt. Das Land versucht, den Verkauf zu verhindern
Knapp 3500 Quadratmeter Nutzfläche, voll unterkellert, mit großer Parkanlage und repräsentativer neogotischer Bauweise: Der vom Amtsgericht Jena für den 5. November festgelegte Zwangsversteigerungstermin dürfte einige Interessenten auf den Plan rufen.
Das Neue Schloss in Hummelshain soll an diesem Tag unter den Hammer kommen. Der Verkehrswert ist mit 700.000 Euro festgelegt. Das Schlossgrundstück ist etwa zwölf Hektar groß, darauf befinden sich auch frühere Internatsgebäude, die in einem „desolaten, abrissreifen Zustand“sind. Das von 1880 bis 1885 für Herzog Ernst I. von
Sachsen-Altenburg erbaute Schloss sei zudem „sanierungsbedürftig“.
Dem jetzigen Eigentümer Lutz Rothe fehlen seit Jahren die finanziellen Mittel, um das Jagdschloss zu sanieren. Nur mit Hilfe eines Geldgebers aus dem Weimarer Land konnte er 2018 das Schloss überhaupt abbezahlen und damit eine vom Land Thüringen angestrebte Zwangsversteigerung verhindern. Da der Finanzier sein Kapital bislang aber nicht zurückbekam, beantragte er die Zwangsversteigerung.
Verkehrswert niedriger angesetzt Trotz der derzeit verzwickten Lage treibt den Förderverein Schloss Hummelshain die Sorge um, dass ein neuer Eigentümer Spekulant oder Reichsbürger sein könnte. Die Thüringer Landesregierung versucht indes, die Zwangsversteigerung “überflüssig zu machen“, sagt eine Sprecherin der Staatskanzlei auf Nachfrage. Dafür befinde man sich mit den Verfahrensbeteiligten im Gespräch. Sie verweist allerdings darauf, dass es sich bei „Schloss Hummelshain um Privateigentum handelt und es jedem Grundschuldgläubiger frei steht, eine Zwangsversteigerung nach Maßgabe der rechtlichen Vorschriften zu beantragen“, heißt: Dem Land stehen keine Sonderrechte zu.
Unklar ist derzeit auch, ob ein weiteres Verfahren die Zwangsvermals steigerung kippen könnte. Vor einem Jahr urteilte ein Richter am Landgericht Gera, dass das Schloss 2008 nicht von der einen insolventen Rothe-Firma zur nächsten hätte verkauft werden dürfen – zumal da
nur 300.000 Euro veranschlagt wurden. Somit könnte das Schloss wieder zurück in die Insolvenzmasse geführt und veräußert werden. Der Schlosseigner ging allerdings in Berufung, über die noch befunden werden muss.
Sowohl für das Insolvenzanfechtungsverfahren als auch für die Zwangsversteigerung wurden übrigens jeweils Gutachter per Gericht bestellt. Die legten ganz unterschiedliche Verkehrswerte für das Schloss und das Grundstück fest. Der nun vom Landgericht Gera beauftragte Gutachter kam zum Schluss, dass das Schloss mitsamt Grundstück 1,5 Millionen Euro wert ist. Jener vom Amtsgericht setzte dagegen nur 700.000 Euro an.