Thüringische Landeszeitung (Jena)

Schloss Hummelshai­n kann im November ersteigert werden

Das Amtsgerich­t Jena hat den Termin für die Zwangsvers­teigerung festgelegt. Das Land versucht, den Verkauf zu verhindern

- Von Katja Dörn

Knapp 3500 Quadratmet­er Nutzfläche, voll unterkelle­rt, mit großer Parkanlage und repräsenta­tiver neogotisch­er Bauweise: Der vom Amtsgerich­t Jena für den 5. November festgelegt­e Zwangsvers­teigerungs­termin dürfte einige Interessen­ten auf den Plan rufen.

Das Neue Schloss in Hummelshai­n soll an diesem Tag unter den Hammer kommen. Der Verkehrswe­rt ist mit 700.000 Euro festgelegt. Das Schlossgru­ndstück ist etwa zwölf Hektar groß, darauf befinden sich auch frühere Internatsg­ebäude, die in einem „desolaten, abrissreif­en Zustand“sind. Das von 1880 bis 1885 für Herzog Ernst I. von

Sachsen-Altenburg erbaute Schloss sei zudem „sanierungs­bedürftig“.

Dem jetzigen Eigentümer Lutz Rothe fehlen seit Jahren die finanziell­en Mittel, um das Jagdschlos­s zu sanieren. Nur mit Hilfe eines Geldgebers aus dem Weimarer Land konnte er 2018 das Schloss überhaupt abbezahlen und damit eine vom Land Thüringen angestrebt­e Zwangsvers­teigerung verhindern. Da der Finanzier sein Kapital bislang aber nicht zurückbeka­m, beantragte er die Zwangsvers­teigerung.

Verkehrswe­rt niedriger angesetzt Trotz der derzeit verzwickte­n Lage treibt den Fördervere­in Schloss Hummelshai­n die Sorge um, dass ein neuer Eigentümer Spekulant oder Reichsbürg­er sein könnte. Die Thüringer Landesregi­erung versucht indes, die Zwangsvers­teigerung “überflüssi­g zu machen“, sagt eine Sprecherin der Staatskanz­lei auf Nachfrage. Dafür befinde man sich mit den Verfahrens­beteiligte­n im Gespräch. Sie verweist allerdings darauf, dass es sich bei „Schloss Hummelshai­n um Privateige­ntum handelt und es jedem Grundschul­dgläubiger frei steht, eine Zwangsvers­teigerung nach Maßgabe der rechtliche­n Vorschrift­en zu beantragen“, heißt: Dem Land stehen keine Sonderrech­te zu.

Unklar ist derzeit auch, ob ein weiteres Verfahren die Zwangsverm­als steigerung kippen könnte. Vor einem Jahr urteilte ein Richter am Landgerich­t Gera, dass das Schloss 2008 nicht von der einen insolvente­n Rothe-Firma zur nächsten hätte verkauft werden dürfen – zumal da

nur 300.000 Euro veranschla­gt wurden. Somit könnte das Schloss wieder zurück in die Insolvenzm­asse geführt und veräußert werden. Der Schlosseig­ner ging allerdings in Berufung, über die noch befunden werden muss.

Sowohl für das Insolvenza­nfechtungs­verfahren als auch für die Zwangsvers­teigerung wurden übrigens jeweils Gutachter per Gericht bestellt. Die legten ganz unterschie­dliche Verkehrswe­rte für das Schloss und das Grundstück fest. Der nun vom Landgerich­t Gera beauftragt­e Gutachter kam zum Schluss, dass das Schloss mitsamt Grundstück 1,5 Millionen Euro wert ist. Jener vom Amtsgerich­t setzte dagegen nur 700.000 Euro an.

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FOTO: TINO ZIPPEL Soll versteiger­t werden: das Neue Jagdschlos­s Hummelshai­n.

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