Thüringische Landeszeitung (Jena)
Unzulässige Klauseln in vielen Verträgen
Jährlich werden zwei Millionen Mietverträge neu abgeschlossen, die die Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern regeln. Doch viele Verträge enthalten unwirksame Vertragsregelungen, erklärt der Deutsche Mieterbund. So kann etwa das Recht zur Mietminderung bei Wohnungsmängeln nicht ausgeschlossen werden. Ebenso die gesetzlichen Kündigungsschutz- und Fristregelungen. Hier darf die Mietvertragsvereinbarung nicht zum Nachteil des Mieters von der gesetzlichen Regelung abweichen.