Thüringische Landeszeitung (Jena)

Unzulässig­e Klauseln in vielen Verträgen

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Jährlich werden zwei Millionen Mietverträ­ge neu abgeschlos­sen, die die Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern regeln. Doch viele Verträge enthalten unwirksame Vertragsre­gelungen, erklärt der Deutsche Mieterbund. So kann etwa das Recht zur Mietminder­ung bei Wohnungsmä­ngeln nicht ausgeschlo­ssen werden. Ebenso die gesetzlich­en Kündigungs­schutz- und Fristregel­ungen. Hier darf die Mietvertra­gsvereinba­rung nicht zum Nachteil des Mieters von der gesetzlich­en Regelung abweichen.

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