Thüringische Landeszeitung (Jena)
Auch das Pflegedarlehen wird kaum genutzt
Mit dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf ist zum 1. Januar 2015 ein ganzes Paket an Regelungen zur Weiterentwicklung von Pflegezeit und Familienpflegezeit in Kraft getreten. Im Mittelpunkt stehen Freistellungsansprüche sowie erstmals ein Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung. Hinzu kommt die Möglichkeit, ein Darlehen in Anspruch zu nehmen, um Einkommensausfälle in Pflegezeiten abzufedern.
Alle Instrumente werden mäßig genutzt. 2019 gab es etwa 70.000 Freistellungen und 910 Anträge auf Darlehen.
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