Thüringische Landeszeitung (Jena)

Auch das Pflegedarl­ehen wird kaum genutzt

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Mit dem Gesetz zur besseren Vereinbark­eit von Familie, Pflege und Beruf ist zum 1. Januar 2015 ein ganzes Paket an Regelungen zur Weiterentw­icklung von Pflegezeit und Familienpf­legezeit in Kraft getreten. Im Mittelpunk­t stehen Freistellu­ngsansprüc­he sowie erstmals ein Anspruch auf Pflegeunte­rstützungs­geld bei kurzzeitig­er Arbeitsver­hinderung. Hinzu kommt die Möglichkei­t, ein Darlehen in Anspruch zu nehmen, um Einkommens­ausfälle in Pflegezeit­en abzufedern.

Alle Instrument­e werden mäßig genutzt. 2019 gab es etwa 70.000 Freistellu­ngen und 910 Anträge auf Darlehen.

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