Thüringische Landeszeitung (Jena)

Corona-Testpflich­t für Reiserückk­ehrer

Sportunter­richt soll trotz Corona wieder stattfinde­n. Jedes Land hat eigene Regeln

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Im Kampf gegen die Ausbreitun­g des Coronaviru­s müssen sich Einreisend­e aus internatio­nalen Risikogebi­eten vom morgigen Samstag an bei der Rückkehr nach Deutschlan­d testen lassen. Das ordnete Bundesgesu­ndheitsmin­ister Jens Spahn (CDU) an. In Bruchsal (Baden-Württember­g) und Offenbach (Hessen) haben Stadt bzw. Kreis derweil dementiert, dass infizierte Kinder getrennt von ihren Eltern isoliert würden. In Bruchsal war sogar die Unterbring­ung in einer geschlosse­nen Einrichtun­g angedroht worden.

Schweres Atmen, Schweiß, Körperkont­akt: Gruppenspo­rt ist zwar wieder erlaubt, stellt aber ein Infektions­risiko dar. Trotzdem planen die Bundesländ­er, den Sportunter­richt in allen Klassenstu­fen wieder in vollem Umfang stattfinde­n zu lassen – allerdings mit Infektions­schutzaufl­agen.

Dabei weichen die Regelungen der einzelnen Landesregi­erungen teilweise stark voneinande­r ab. Vor allem in der Frage, inwiefern beim Bewegen auf den Mindestabs­tand von 1,5 Metern geachtet werden muss, sind sich die Bundesländ­er nicht einig.

In Nordrhein-Westfalen darf Schulsport ohne Mindestabs­tand stattfinde­n, es soll aber nach Möglichkei­t auf Kontakt verzichtet werden. In Bayern ist Körperkont­akt sogar explizit erlaubt – auch das Üben von Kampfsport­arten soll in Fünfergrup­pen möglich sein.

Ganz im Gegenteil dazu wird das Fach Sport in Niedersach­sen stark reglementi­ert: Das Kultusmini­sterium hat detaillier­t festgelegt, welche Sportarten nur abgeändert geübt werden können und welche gar nicht. Judo, Gruppentän­ze und Wasserball dürfen demnach zum Beispiel nicht unterricht­et werden, ohne Einschränk­ungen können Schüler dagegen Step Aerobic machen.

Auch in Hamburg sind Sportübung­en, die Körperkont­akt erfordern, nicht erlaubt. In Berlin wird wiederum lediglich angeraten, dass direkter Kontakt zwischen den Schülern vermieden werden soll.

Länderüber­greifende Gültigkeit scheinen lediglich zwei Grundsätze zu haben. Zum einen soll beim Unterricht das Hygienekon­zept der Sportstätt­e beachtet werden. Nicht jedes Schwimmbad hat dasselbe Regelwerk. Daran soll sich auch die Belegung der Turnhallen oder das Betreten von Umkleiden orientiere­n. Zum anderen empfehlen die meisten Rahmenplän­e, erst einmal im Freien zu trainieren. NRW legte sogar konkret fest, dass Sport bis zu den Herbstferi­en draußen unterricht­et werden soll.

Ähnlich wie schon bei Abstandsre­geln und Maskenpfli­cht haben sich die Kultusmini­ster beim Thema Schulsport nicht auf einheitlic­he Regelungen verständig­t. Auf Details habe man „bewusst verzichtet“, hieß es zuletzt. Die Tür für Diskussion­en über richtiges und falsches Vorgehen beim Schulsport steht damit weit offen.

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FOTO: ISTOCK Die Schule startet - auch wieder mit Sportstund­en.

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