Thüringische Landeszeitung (Jena)
Corona-Testpflicht für Reiserückkehrer
Sportunterricht soll trotz Corona wieder stattfinden. Jedes Land hat eigene Regeln
Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus müssen sich Einreisende aus internationalen Risikogebieten vom morgigen Samstag an bei der Rückkehr nach Deutschland testen lassen. Das ordnete Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) an. In Bruchsal (Baden-Württemberg) und Offenbach (Hessen) haben Stadt bzw. Kreis derweil dementiert, dass infizierte Kinder getrennt von ihren Eltern isoliert würden. In Bruchsal war sogar die Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung angedroht worden.
Schweres Atmen, Schweiß, Körperkontakt: Gruppensport ist zwar wieder erlaubt, stellt aber ein Infektionsrisiko dar. Trotzdem planen die Bundesländer, den Sportunterricht in allen Klassenstufen wieder in vollem Umfang stattfinden zu lassen – allerdings mit Infektionsschutzauflagen.
Dabei weichen die Regelungen der einzelnen Landesregierungen teilweise stark voneinander ab. Vor allem in der Frage, inwiefern beim Bewegen auf den Mindestabstand von 1,5 Metern geachtet werden muss, sind sich die Bundesländer nicht einig.
In Nordrhein-Westfalen darf Schulsport ohne Mindestabstand stattfinden, es soll aber nach Möglichkeit auf Kontakt verzichtet werden. In Bayern ist Körperkontakt sogar explizit erlaubt – auch das Üben von Kampfsportarten soll in Fünfergruppen möglich sein.
Ganz im Gegenteil dazu wird das Fach Sport in Niedersachsen stark reglementiert: Das Kultusministerium hat detailliert festgelegt, welche Sportarten nur abgeändert geübt werden können und welche gar nicht. Judo, Gruppentänze und Wasserball dürfen demnach zum Beispiel nicht unterrichtet werden, ohne Einschränkungen können Schüler dagegen Step Aerobic machen.
Auch in Hamburg sind Sportübungen, die Körperkontakt erfordern, nicht erlaubt. In Berlin wird wiederum lediglich angeraten, dass direkter Kontakt zwischen den Schülern vermieden werden soll.
Länderübergreifende Gültigkeit scheinen lediglich zwei Grundsätze zu haben. Zum einen soll beim Unterricht das Hygienekonzept der Sportstätte beachtet werden. Nicht jedes Schwimmbad hat dasselbe Regelwerk. Daran soll sich auch die Belegung der Turnhallen oder das Betreten von Umkleiden orientieren. Zum anderen empfehlen die meisten Rahmenpläne, erst einmal im Freien zu trainieren. NRW legte sogar konkret fest, dass Sport bis zu den Herbstferien draußen unterrichtet werden soll.
Ähnlich wie schon bei Abstandsregeln und Maskenpflicht haben sich die Kultusminister beim Thema Schulsport nicht auf einheitliche Regelungen verständigt. Auf Details habe man „bewusst verzichtet“, hieß es zuletzt. Die Tür für Diskussionen über richtiges und falsches Vorgehen beim Schulsport steht damit weit offen.