Thüringische Landeszeitung (Jena)

Maddie-Verdächtig­er bleibt in Haft

Europäisch­er Gerichtsho­f hält Urteil wegen Vergewalti­gung für rechtmäßig

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Der Tatverdäch­tige im Fall Maddie hat bei seinen Bemühungen um eine Freilassun­g aus dem Gefängnis einen Rückschlag hinnehmen müssen. Ein Generalanw­alt des Europäisch­en Gerichtsho­fes (EuGH) kam in einem Rechtsguta­chten zu dem Ergebnis, dass der 43 Jahre alte Deutsche im Dezember 2019 vom Landgerich­t Braunschwe­ig wegen der Vergewalti­gung einer US-Amerikaner­in verurteilt werden durfte.

Konkret geht es in dem EuGHVerfah­ren darum, dass der Mann eine Aufhebung des Urteils wegen der Vergewalti­gung fordert, weil er ursprüngli­ch auf Grundlage eines Europäisch­en Haftbefehl­s für eine andere Straftat an Deutschlan­d ausgeliefe­rt worden war. Er verweist dabei darauf, dass EU-Regeln für den Europäisch­en Haftbefehl (EuHB) verbieten, dass jemand dann auch wegen anderer vor der Auslieferu­ng begangener Straftaten belangt wird.

Nach dem Rechtsguta­chten ist diese Regelung aber für den Fall irrelevant, da der Mann Deutschlan­d zwischenze­itlich wieder freiwillig verlassen hatte und erst über einen neuen Europäisch­en Haftbefehl zurück nach Deutschlan­d kam. Dieser wurde von Behörden in Italien vollstreck­t – die auch zustimmten, dass der Mann wegen der Vergewalti­gung verfolgt und verurteilt wird. In diesem Fall greifen die Einschränk­ungen für den ersten Haftbefehl nach Auffassung des Generalanw­alts nicht mehr.

Relevant ist das Verfahren auch wegen möglicher Auswirkung­en auf den Fall der vor 13 Jahren verschwund­enen Britin Madeleine „Maddie“McCann: Sollte der Mann vom EuGH Recht bekommen, könnte ihm womöglich in Deutschlan­d nicht der Prozess gemacht werden.

Der Mann wird inzwischen verdächtig­t, die dreijährig­e Britin 2007 aus einer Ferienanla­ge an der portugiesi­schen Algarve entführt zu haben. Die deutschen Ermittler gehen davon aus, dass Madeleine McCann tot ist.

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FOTO: STEVE PARSONS/PA Die kleine Maddie verschwand vor 13 Jahren.

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