Thüringische Landeszeitung (Jena)
Maddie-Verdächtiger bleibt in Haft
Europäischer Gerichtshof hält Urteil wegen Vergewaltigung für rechtmäßig
Der Tatverdächtige im Fall Maddie hat bei seinen Bemühungen um eine Freilassung aus dem Gefängnis einen Rückschlag hinnehmen müssen. Ein Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) kam in einem Rechtsgutachten zu dem Ergebnis, dass der 43 Jahre alte Deutsche im Dezember 2019 vom Landgericht Braunschweig wegen der Vergewaltigung einer US-Amerikanerin verurteilt werden durfte.
Konkret geht es in dem EuGHVerfahren darum, dass der Mann eine Aufhebung des Urteils wegen der Vergewaltigung fordert, weil er ursprünglich auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls für eine andere Straftat an Deutschland ausgeliefert worden war. Er verweist dabei darauf, dass EU-Regeln für den Europäischen Haftbefehl (EuHB) verbieten, dass jemand dann auch wegen anderer vor der Auslieferung begangener Straftaten belangt wird.
Nach dem Rechtsgutachten ist diese Regelung aber für den Fall irrelevant, da der Mann Deutschland zwischenzeitlich wieder freiwillig verlassen hatte und erst über einen neuen Europäischen Haftbefehl zurück nach Deutschland kam. Dieser wurde von Behörden in Italien vollstreckt – die auch zustimmten, dass der Mann wegen der Vergewaltigung verfolgt und verurteilt wird. In diesem Fall greifen die Einschränkungen für den ersten Haftbefehl nach Auffassung des Generalanwalts nicht mehr.
Relevant ist das Verfahren auch wegen möglicher Auswirkungen auf den Fall der vor 13 Jahren verschwundenen Britin Madeleine „Maddie“McCann: Sollte der Mann vom EuGH Recht bekommen, könnte ihm womöglich in Deutschland nicht der Prozess gemacht werden.
Der Mann wird inzwischen verdächtigt, die dreijährige Britin 2007 aus einer Ferienanlage an der portugiesischen Algarve entführt zu haben. Die deutschen Ermittler gehen davon aus, dass Madeleine McCann tot ist.