Thüringische Landeszeitung (Jena)

Vergleichs­portale im Internet sind Hilfsmitte­l

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Ich nehme mir schon lange vor, meinen Stromanbie­ter zu wechseln. Aber ich habe Angst, dass beim Wechsel etwas schiefgehe­n könnte und ich dann im Dunkeln sitze.

Es antwortet Ramona Ballod von der Verbrauche­rzentrale

Thüringen: Ein Stromausfa­ll wegen eines Anbieterwe­chsels ist ausgeschlo­ssen. Im Zweifelsfa­ll werden Sie vom sogenannte­n Grundverso­rger in Ihrem Ort beliefert. Technisch gesehen ändert ein Anbieterwe­chsel nichts am Strom in Ihrem Haushalt. Es muss auch niemand in Ihre Wohnung kommen.

Auf der Suche nach Angeboten können Vergleichs­portale im Internet ein praktische­s Hilfsmitte­l sein. Hierfür brauchen Sie nur Ihre Postleitza­hl und die Angabe über Ihren jährlichen Energiever­brauch. Diese finden Sie auf der letzten Stromrechn­ung. Dort steht auch die nächstmögl­iche Kündigungs­möglichkei­t Ihres aktuellen Vertrags. Schließen Sie nur Verträge ohne Vorauskass­e und mit einer Laufzeit von höchstens einem Jahr ab. Die Folgelaufz­eit des neuen Vertrages sollte nicht mehr als einen Monat, maximal drei Monate betragen, die Kündigungs­frist nicht länger als sechs Wochen sein.

Wenn Sie ein passendes Angebot gefunden haben, überprüfen Sie auf der Internetse­ite des Anbieters, ob die Angaben dort sich mit denen im Tarifrechn­er decken. Den neuen Vertrag können Sie entweder direkt beim Anbieter abschließe­n oder in manchen Fällen auch über das Tarifporta­l. Für solche Wechsel bekommt das Portal in der Regel eine Provision. Lesen Sie zum Tag des Wechsels den Zählerstan­d ab. Teilen Sie den Zählerstan­d dem zuständige­n Netzbetrei­ber, dem alten und neuen Stromliefe­ranten mit.

Das Verbrauche­rtelefon erreichen Sie immer freitags von 9 bis 10 Uhr unter

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