Thüringische Landeszeitung (Jena)
Dokumente im Mordfall aufgetaucht
Verurteilung nach Jugendstrafrecht?
Im Mordfall Jena-Winzerla sind nach dem Urteil des Landgerichtes Gera neue Dokumente aufgetaucht. Diese sollen belegen, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt noch Heranwachsender war und eine Prüfung auf die Anwendung von Jugendstrafrecht hätte erfolgen müssen. Das Landgericht Gera hatte den Angeklagten im März wegen Mordes nach Erwachsenenstrafrecht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
In dem Verfahren ging es um das Tötungsverbrechen an einer Rentnerin, die in einem Appartementhaus in Jena-Winzerla lebte. Der Täter hatte die sterblichen Überreste der 87-Jährigen in einen Koffer gequetscht. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Nachbar die Frau umgebracht hatte. Jener bestritt die Tat. Im Prozess spielte das Alter des Angeklagten, der als Flüchtling aus Afghanistan nach Deutschland gekommen war, wegen differierender Angaben eine Rolle. Laut einer Altersbestimmung durch das Institut für Rechtsmedizin des Jenaer Universitätsklinikums war der Mann zum Tatzeitpunkt schon älter als 21 Jahre. Nun hat die Familie des Flüchtlings Unterlagen nachgereicht. Bei der Verteidigung des Angeklagten gingen Farbkopien von drei Dokumenten ein, die belegen sollen, dass der inzwischen Verurteilte zum Tatzeitpunkt im Januar 2019 unter 21 Jahren alt war. Damit würde er als Heranwachsender gelten – der Prozess hätte dann vor einer Jugendkammer stattfinden müssen. „Wir haben die Dokumente an die Staatsanwaltschaft Gera geschickt“, sagt Verteidiger Ulf Weinhold. Der amtierende Leiter der Staatsanwaltschaft, Steffen Flieger, bestätigt den Eingang. Diese Unterlagen seien an die Generalbundesanwaltschaft weitergeleitet worden, weil sich das Verfahren in der Revision befinde.