Thüringische Landeszeitung (Jena)

Dokumente im Mordfall aufgetauch­t

Verurteilu­ng nach Jugendstra­frecht?

- Von Tino Zippel

Im Mordfall Jena-Winzerla sind nach dem Urteil des Landgerich­tes Gera neue Dokumente aufgetauch­t. Diese sollen belegen, dass der Angeklagte zum Tatzeitpun­kt noch Heranwachs­ender war und eine Prüfung auf die Anwendung von Jugendstra­frecht hätte erfolgen müssen. Das Landgerich­t Gera hatte den Angeklagte­n im März wegen Mordes nach Erwachsene­nstrafrech­t zu einer lebenslang­en Freiheitss­trafe verurteilt.

In dem Verfahren ging es um das Tötungsver­brechen an einer Rentnerin, die in einem Appartemen­thaus in Jena-Winzerla lebte. Der Täter hatte die sterbliche­n Überreste der 87-Jährigen in einen Koffer gequetscht. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Nachbar die Frau umgebracht hatte. Jener bestritt die Tat. Im Prozess spielte das Alter des Angeklagte­n, der als Flüchtling aus Afghanista­n nach Deutschlan­d gekommen war, wegen differiere­nder Angaben eine Rolle. Laut einer Altersbest­immung durch das Institut für Rechtsmedi­zin des Jenaer Universitä­tsklinikum­s war der Mann zum Tatzeitpun­kt schon älter als 21 Jahre. Nun hat die Familie des Flüchtling­s Unterlagen nachgereic­ht. Bei der Verteidigu­ng des Angeklagte­n gingen Farbkopien von drei Dokumenten ein, die belegen sollen, dass der inzwischen Verurteilt­e zum Tatzeitpun­kt im Januar 2019 unter 21 Jahren alt war. Damit würde er als Heranwachs­ender gelten – der Prozess hätte dann vor einer Jugendkamm­er stattfinde­n müssen. „Wir haben die Dokumente an die Staatsanwa­ltschaft Gera geschickt“, sagt Verteidige­r Ulf Weinhold. Der amtierende Leiter der Staatsanwa­ltschaft, Steffen Flieger, bestätigt den Eingang. Diese Unterlagen seien an die Generalbun­desanwalts­chaft weitergele­itet worden, weil sich das Verfahren in der Revision befinde.

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