Thüringische Landeszeitung (Jena)

Blütenträu­me

- Gerlinde Sommer zum Tage

Liebe Leserinnen, liebe Leser! Einen Strafbefeh­l mit Filmgeld bezahlen? Das ist einfach nur dumm. Ein mittelalte­r Mann soll das beim Amtsgerich­t Erfurt versucht haben – und er kam damit natürlich nicht durch an der Kasse.

Es ist offenbar beim Falschgeld wie bei so vielen Dingen: Früher wurde es noch aufwendig selbst gemacht, heute bestellen es die Übeltäter im Internet. Dort werden die falschen Scheinchen offenbar als Film- oder Theatergel­d beworben. Dabei hat natürlich der Besteller nicht im Sinn, unter die Regisseure zu gehen. Er hofft einfach nur darauf, mit seinen Blüten Rechnungen bezahlen zu können.

Verrückte Welt. Übrigens hat es dieser Falschgeld­trend in sich: Jeder muss aufpassen, dass ihm nicht solche Nullwertsc­heine untergesch­oben werden. Denn zu einen ersetzt niemand den Verlust – und zum anderen darf man als Betrogener nicht selbst damit bezahlen, um sich schadlos zu halten. Dann käme man selbst dran – als betrügende­r Betrogener. Nun werden manche denken: Es wird sowieso immer mehr bargeldlos beglichen. Aber schon im Januar hieß es bei Verbrauche­rschutz.com auf die Frage: Können Kriminelle Ihr Geld stehlen, ohne Sie dabei zu berühren? Ja, das geht. Dafür nutzen die Ganoven eine neue Technologi­e bei EC-Karten zum berührungs­losen Bezahlen etwa an der Supermarkt­kasse. Der SWR hatte berichtet, wie berührungs­loses Stehlen des Gelds möglich ist. Dabei kam ein Lesegerät zum Einsatz, das zu Recherchez­wecken in die Nähe der Brieftasch­e gehalten wurde. Hatte der Betreffend­e einen Kontaktlos­bezahl-Chip auf der EC-Karte, konnten kleine Beträge bis fünf Euro unbemerkt abgezapft werden. Es wären auch höhere Summen möglich gewesen … Schutz? Nach allem, was ich las, scheint dies schwierig. In Zeiten des Abstandhal­tens war das Thema etwas aus dem Fokus gerutscht. Aber es kommt bestimmt wieder!

Kontakt: g.sommer@tlz.de

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